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Larp durch Gesetzgebung in Gefahr! |
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329 Beiträge - Alter Hase
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Hallo meine Lieben!
Ich melde mich wieder Mal, und zwar leider mit einer unerfreulichen Meldung.
Das Land Bayern hat laut Gamestar.de einen Vorstoß gegen "Killerspiele" im Bundesrat geplant.
Darunter fällt auch eine Ergänzung des Strafgesetzbuches mit folgendem Passus:
§118:
»Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.«
Das dies sich nicht nur auf Videospiele, sondern auch auf Paintball und Larp, da die "Tötung oder Verletzung anderer" durch Einsatz von Larpwaffen mindestens als Nebeninhalt praktiziert wird.
Ich sehe hier einen dringenden Handlungsbedarf, da ansonsten Larp rechtlich zu Grabe getragen wird!
Schöne Grüße
Eric aka Kristalis
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Javier Malhecho-Puenada - Siempre hay un camino
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Beitrag vom 09.02.2007 - 13:16 |
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RE: Larp durch Gesetzgebung in Gefahr! |
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3603 Beiträge - JackassLarper
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Zitat Original geschrieben von Kristalis
snip
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird, |
Da das Thema gestern abend in einem LARP-Chat angeschnitten wurde hier kurz mein Kommentar aus Sicht eines Laien.
In der Gesetzesvorlage geht es explizit um Schusswaffen im modernen Sinne, also nicht Bogen & BArmbrust udn erst recht nicht um Nahkampfwaffen. Insofern hab ich da bis dato noch nicht die großen Sorgen, zumindest was die Bereiche MA- udn Fantasy-LARP angeht. SF- udn Endzeit-Cons sind da sicherlich eher betroffen.
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Offizieller chronischer Nörgler in diesem Forum, daher: if I already stand convicted, why shouldn`t I commit the crime? |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 13:25 |
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466 Beiträge - Alter Hase
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Die Killerspieldiskussion läuft ja nun schon seit einiger Zeit, die gab es auch schon vor Jahren. Allerdings zielt diese Hetzkampagne vornehmlich auf die neuen Medien ab, also auf Computer- und Videospiele. Die übliche laienhafte Sündenbockpolitik, um die breite Masse irgendwas bieten zu können, ohne Ursachenforschung betreiben zu müssen
Ich habe mich mit der Materie nicht allzu detailiert auseinander gesetzut, aber ich denke nicht, daß LARP hier betroffen sein wird, da man LARP auch als künstlerische Darstellung verstehen kann. Larp beinhaltet ja Elemente des Darstellenden Spieles, daher denke ich nicht, daß der Entwurf hier angewand wird.
Mit den Gesetzenentwürfen der letzten Jahren können sie mittlerweile das Kanzleramt tapezieren und den Hauptbahnhof einwickeln, realisiert wurde davon kaum was...
Gruß Alex
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Beitrag vom 09.02.2007 - 13:28 |
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RE: Larp durch Gesetzgebung in Gefahr! |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Kristalis
....Ergänzung des Strafgesetzbuches...
...Ordnungswidrig handelt...
...bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden...
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Also ersteinmal ist deine Information ziemlich wiedersprüchlich. DU redest von einer Ergänzung des StGB's, aber der §, so wie du ihn zitierst hast ist maximal eine OWi. Da kann also etwas nicht ganz stimmen, denn OWi stehen im OWiG. Dann gibt es den § 118 OWiG schon seit längeren...
Des Weiteren gibt es das Oppertunitätsprinzip (Hier kann man sich über eine Ermessenseinschränkung bei nicht geringfügigen OWi's streiten), sprich das Land in erster Linie und der Beamte in letzter Linie entscheidet darüber ob und wie eingeschritten wird.
Als Beispiel kann man hier Paintball anführen. Dies erfüllt nach bayerischer Rechtsauffassung auch die Tatbestände des § 118 OWiG und ist somit eine OWi. Dies wird auch geahndet. SIehe hierzu das Urteil des Bayerischen VGH vom 14.04.200. Dort wurde begründet, dass Paintball spielen eine Beeinträchtigung für die öffentliche SIcherheit und Ordnung darstelle und die Allgemeinheit belästigt.
Dies lässt sich sicherlich auch ohne weiteres auf LARP beziehen, ist aber bisher nur bayerische Rechtsauffassung.
Ich denke diese Ergänzung des §118 OWiG bezieht sich in erster Linie auf SOftAir und Gotcha/Paintball...also keine Panik auf der Titanic...
Gruß,
Martin
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Beitrag vom 09.02.2007 - 13:51 |
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399 Beiträge - Alter Hase
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Auch von mir mal geballtes Halbwissen:
Paintball in der Pffentlichkeit ist wohl problematisch, in Hallen oder nicht öffentlichen Gebieten geht es aber (vermutlich je nach Bundesland). Sollte es auch gegen LARP gehen dann fordere ich eine sofortige Einstellung der Karl-May-Festspiele !
Wre Ironie findet darf sie gerne behalten und bei Gelegenheit weitergeben
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Mitglied des Fünften Zirkels der Gilde des Wassers zu Liur
Adept der Logenvereinigung des Kampfes - Sektion Schwert und Schild
Meister der Theoretischen Magie der Universität zu Kreisheim |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 13:54 |
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RE: RE: Larp durch Gesetzgebung in Gefahr! |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Siegbert
...In der Gesetzesvorlage geht es explizit um Schusswaffen im modernen Sinne, also nicht Bogen & BArmbrust udn erst recht nicht um Nahkampfwaffen... |
Ich könnte mir vorstellen, dass die endgültige Form der Ergänzung/Änderung von Waffen spricht und nicht von Schusswaffen. Und dann wiederrum ist es eine Frage ob hier Waffen im Sinne des WaffG oder auch im nichttechnischen Sinn bzw gefährliche Gegenstände gemeint sind. Wenn es doch wieder erwarten von Schusswaffen spricht muss es nicht zwangsläufig die definition aus dem WaffG sein (Eine Schusswaffe ist...blakeks). Sprich, dass könnte ganz schnell auch Armbrüste, Bögen und Gummischwerter betreffen, wenn auch nicht beabsichtigt (s.o.).
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Beitrag vom 09.02.2007 - 13:57 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Ramirez Nafarion
Auch von mir mal geballtes Halbwissen:
Paintball in der Pffentlichkeit ist wohl problematisch.. |
Nicht nur problematisch.. das führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit ohne erfordliche Erlaubnis ist eine Straftat. Und das abfeuern derselben ohne Erlaubnis eine OWi nicht gerinfügig.
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Beitrag vom 09.02.2007 - 13:58 |
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1278 Beiträge - Qualitätslarper
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Dann müssten auch diese Nachstellungen von historischen Schlachten wie die Völkerschlachten bei Leibzig verboten werden..... und ich glaube nicht, das dieses passiert.
Und zum Thema darstellen von Tötungen.... gehören da nicht auch die Passionsspiele dazu????
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MAUERBRECHER - NUR ECHT MIT DER DOPPELARMBRUST UND/ ODER FLAMBERGE!
Auf Wunsch auch mit Repetierarmbrust!!!!
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Beitrag vom 09.02.2007 - 14:00 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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In der von Kristallis vorgebrachten Form redet der § von Spielen...
Die Völkerschlachtsnachstellung ist sicherlich kein Spiel Weißt ja, Formulierungen sind alles in Deutschland...
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Beitrag vom 09.02.2007 - 14:01 |
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329 Beiträge - Alter Hase
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Sicherlich wird keine Gesetzesänderung geben, wie sie den bayrischen Kollegen vorschwebt. Dennoch ist hier nach meiner Ansicht ein polemischer Umgang mit der Frage von Spielekultur in die Gänge gekommen, der sich im Ton immer weiter verschärft.
Wenn demnächst ein Liverollenspieler Amok läuft, könnt ihr euch denken, wie die Öffentlichkeit, durch die ganze Angstmacherei über Larp denken wird.
@Ark: Meine Informationen sind so sauber oder widersprüchlich, wie Gamesmarkt.de sie verbreitet hat.
Quelle:
Gamestarartikel zu Killerspielverbot
Hier noch der komplette Gesetzesantrag:
Verbesserung des Jugendschutzes
Meine Themenüberschrift ist zugegebeneßen etwas reißerisch
Doch ich befürchte weniger den Verbot, da recht unwahrscheinlich, sondern eher eine Stigmatisierung weiter Teile der Spieleszene. Es wird immer weiter Öl ins Feuer gegossen... Und am Ende einer langfristigen Debatte gegen Paintball, "Killerspiele" kann Larp auch als nächstes drankommen.
ACH JA: Es geht im Gesetzesantrag auch um die "Nachahmung" von (bisher im Antrag noch) Schußwaffen.
Eine platzpatronen Pistole könnte vielleicht ja auch dann, wenn damit jemand "erschossen" wird, unter diesem Passus fallen. Da werden sich
die Vampire Live Spieler aber freuen
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Javier Malhecho-Puenada - Siempre hay un camino
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Kristalis am 09.02.2007 - 14:11.
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Beitrag vom 09.02.2007 - 14:08 |
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3041 Beiträge - JackassLarper
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Ich schliess mich da Ark an - sowas halte ich doch für überzogene Panikmache. Wenn ich allein überlege, wie oft über jenes "Killerspiel" namens Counter Strike seit *fingerabzähl* ca 6 Jahren diskutiert wurde und letztendlich NÜSCHT passiert ist, und mir dann überlege wieviele Kids in Deutschland CS und wieviele LARP zocken (Verhältnis 1:30, 1:40???) bin ich froh, einer unbedeutenden Randgruppe anzugehören.
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Beitrag vom 09.02.2007 - 14:14 |
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399 Beiträge - Alter Hase
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Zitat Original von Kristalis
Eine platzpatronen Pistole könnte vielleicht ja auch dann, wenn damit jemand "erschossen" wird, unter diesem Passus fallen. Da werden sich
die Vampire Live Spieler aber freuen lachend |
Und erst die kleinen Kinder die Cowboy und Indianer (oder auch Räuber und Volkspolizist ) spielen - die müssen sich dann wohl oder übel vor den Fernseher setzen oder am Computer die Zeit totschlagen ...
Mal ehrlich - das wird ein tolles Gesetz dass in irgendwelchen Regalen verstaubt. Und wenn dann irgendwo irgendetwas schlimmes passiert (Reissack - China - bauts) dann muss das Gesetz halt dringend verschärft werden.
Einfach Larp in Mittelaltertheater in geschlossener Gesellschaft umbenennen und schon ist es kein Spiel - ergo keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Gesetzes mehr .
Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam und letzlich wird das Ganze eh ein Papiertiger
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Mitglied des Fünften Zirkels der Gilde des Wassers zu Liur
Adept der Logenvereinigung des Kampfes - Sektion Schwert und Schild
Meister der Theoretischen Magie der Universität zu Kreisheim |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 14:48 |
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399 Beiträge - Alter Hase
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Ach ja - noch eine Kleinigkeit:
Zitat aus dem Gesetz:
„§ 118a
Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem [der Rest interessiert hier nicht da im Nebensatz]"
Bei LARP wird niemand in seiner Menschenwürde herabgesetzt, da jeder über seine Rolle und die Teilnahme selbst entscheiden kann. Wenn sich jemand entscheidet dass er nicht Menschenwürdig behandelt werden WILL dann ist dass durch sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gedeckt - und ich denke nicht dass das GG durch diesen Paragraphen eingeschränkt werden soll (wobei ich mir beim Urheber nicht sicher bin )
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Mitglied des Fünften Zirkels der Gilde des Wassers zu Liur
Adept der Logenvereinigung des Kampfes - Sektion Schwert und Schild
Meister der Theoretischen Magie der Universität zu Kreisheim |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 14:54 |
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5638 Beiträge - JackassLarper
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Auch wenn ich es für überzogen halte, und soetwas wohl in Bayern möglich sein mag.... aber wohl nicht in Berlin geschweige denn im Münsterland... wird es mich eher nicht treffen....
dennoch Möchte ich anmerken das Armbrüste zwar nach der alten Definition rausfallen, da sie keinen geschlossenen lauf haben, aber im neuen Gesetzt explezit aufgeführt werden!
Aber es giblt ja....
Zitat In der Gesetzesvorlage geht es explizit um Schusswaffen im modernen Sinne, also nicht Bogen & BArmbrust udn erst recht nicht um Nahkampfwaffen. |
Zitat Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 : Vom Gesetz ausgenommene Waffen"
Abs.1 . Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus
ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als
0,08 Joule (J) erteilt wird... |
quelle... http://www.handelskontor-berlin.de/info2.php
was auch immer 0,08 Joule sind...
ist überhaupt eine LBS Umrechnung möglich???
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Mein Photo-Blog = www.RAW-Shooter.de
www.danieldroll.de
www.llordd.com
Psst, ich ignoriere Sandmännchen |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 15:14 |
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450 Beiträge - Alter Hase
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laut der dissertation "wundballistik bei pfeilverletzungen" von 2004, die ich grad hier aufm pc hab, hat son bolzen ne energie von ca 30-35 joule...bolzenmasse ca 30 gramm, auszugsstärke 33,4kg bei max auszug von 35 cm.....von hand zu spannen...mit fußbügel
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Organising changelings is impossible! It`s like trying to herd cats.
Intelligent cats.
With agendas of their own and places to be.
Who don`t like being herded.
And can turn invisible at will.
Without a sheepdog. |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 15:37 |
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