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344 Beiträge - Alter Hase
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Zitat Original geschrieben von Arve
Bei der Ersten Hilfe weiss ich, dass es unterlassene Hilfeleistung ist, einen Herzinfarktpatienten liegen zu lassen. Die Angst, einen Fehler zu machen, zaehlt da nicht, da der Patient bei nicht-Hilfe eh stirbt, und durch eine gutgemeinte falsche Behandlung kann es kaum schlechter werden. Eine vorsaetzlich falsche Behandlung wird bestraft klar. Aber wenn man dem Patienten helfen wollte, wird man nicht bestraft. *1
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So weit, wie ich es damals in der Ausbildung gelernt habe, bist du in bezug auf die Ersten Hilfe dazu verpflichtet im Rahmen deiner Möglichkeiten zu helfen. Wenn dein Rahmen nun also o aussieht, das du zum nächsten Telefon in 3 km entfernung läufst um den rettungsdienst zu holen hast du geholfen und hast dich nicht Strafbar gemacht.
Keine ist dazu verpflichtet eine Reanimation einzuleiten, wenn er sich dazu nicht in der Lage fühlt. Ich, mit meiner medizienischen Ausbildung, bin allerdings dazu verpflichtet. Allerdings bin auch ich nicht dazu verpflichtet eine Mund-zu-Mund beatmung durchzuführen. Stichwort Eigenschutz.
Zu deinem Herzinfarkt beispiel: Abgesehen davon, das es falsch ist einen Herzinfarkt-Patienten hinzulegen ( und du ihn mit Beine hohlegen evtl. sogar töten könntest) Es genügt, wenn du als Hilfe, den Notruf wählst. Du hast ja schlieslich keinen Notfallrucksack bei dir, oder ? Wenn der Notfall dann auch noch in einem Wald auftaucht, kann ich zwar anfangen zu Reanimieren, aber wenn kein anderer da ist um die Feuerwehr zu rufen, kann ich( wenn ich Pech habe und keine Wanderer kommt vorbei) miene CPR über drei oder vier Tage durchführen.
Zum thema, ich als SL fahre Leute in Krankenhaus:
Ich würde es nicht tun !Einen verstauchten Finger..... na gut, aber um bei euren Beispielen zu bleiben: ins Fuer gefallen, Ohnmächtig, gebrochenes irgendwas..... neeee. Dafür gibt s einen Rettungsdienst. Da kommen dann ( hoffentlich) Fachleute und bringn medizienischen Kram mit. UND ich habe sogar auf den entlegendsten Burgen den RTW ( oder am Tag sogar den ITH) in etwa 10 min vor Ort. bis ich im Krankenhaus bin, dauert es um ein vielfaches länger.
ansonsten: das was Fin sacht
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Meine Hobbys?
Mal sehen, ich bin hier in einem LARP-Forum, daher ist min Hobby was ???
Richtig ich bin Numismatiker |
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Beitrag vom 23.10.2009 - 23:31 |
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3603 Beiträge - JackassLarper
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So, ich habe, bzgl. des juristischen Vortrages endlich eine Rückmeldung. Online Verfügbar ist das Teil nicht, allerdings wird Amtsrichter Manfred Marhöfer, von dem die damalige Fragerunde durchgeführt bzw. beantwortet wurde, am Mittelpunkt 2010 teilnehmen, der in Berlin stattfindet.
Mittelpunkt 2010
Vielleicht ist das ja für den einen oder anderen Interessenten ein relevanter Termin.
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Offizieller chronischer Nörgler in diesem Forum, daher: if I already stand convicted, why shouldn`t I commit the crime? |
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Beitrag vom 27.10.2009 - 16:55 |
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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Auf jedenfall.
Muss mensch mal nich durch halb Deutschländ fahren.
Zitat Allerdings bin auch ich nicht dazu verpflichtet eine Mund-zu-Mund beatmung durchzuführen. Stichwort Eigenschutz. |
Gibt ja Beatmungstücher in jeder Apotheke.
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Duncan am 27.10.2009 - 18:57.
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Beitrag vom 27.10.2009 - 18:55 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Duncan
Gibt ja Beatmungstücher in jeder Apotheke. |
Gehören meiner Meinung nach in einen guten Erste Hilfe Kasten *versteht nicht warum die da nicht standardmäßig drin sind*
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Beitrag vom 27.10.2009 - 21:41 |
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2297 Beiträge - Qualitätslarper
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im Zweifel ist die Herzmassage eh relevanter
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I'm back! |
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Beitrag vom 28.10.2009 - 01:15 |
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344 Beiträge - Alter Hase
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Also, ist zwar voll vom Thema weg aber: Laut den neusten empfehlungen der AHA
( American heart association ) und der ERC ( European Resuscitation Council ) ist die Beatmung, besonders bei Laien, in den Hintergrund gerückt. Natürlich wird es weiterhin empfohlen 30:2 zu Reanimieren, aber wer weiß den schon wie man korrekt eine Mund zu Mund beatmung durchführt ? daher geht die Empfehlung eher dahin, nur zu drücken. Schliesslich hat man i.d.r noch genug O2 im Körper, den man verwenden kann. Erst nach ca 3-5 Minuten ohne Kreislauf entstehen Hirnschäden. Daher kann man doch die etwa 1700 ml Sauerstoff im Blut verbrauchen, bevor man sich mit der beatmung abmüht. Denn: in der Zeit, in der ihr beatmet, gibt es einen Kreislaufstillstand und das sollte vermieden werden
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Beitrag vom 05.11.2009 - 20:01 |
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1361 Beiträge - Qualitätslarper
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Das wurde beim Erste-Hilfe-Seminar des DRK vor nem Vierteljahr auch bereits vermittelt - zu dem Zeitpunkt wars wohl (laut Seminarleiter) inoffiziell klar, aber noch nicht durch die Institutionen gelaufen.
mfg Stefan
@Gregor: Dank dir für den Hinweis - dann ist das WE schon mal dicht.
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Beitrag vom 06.11.2009 - 00:57 |
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Lilith |
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So neu ist das nicht. Schon vor 3 Jahren wurde mir das beim jobinternen Notfalltraining beigebracht.
Aber schön, daß der Abt nochmal wortreich ausführt, was Elrox direkt davor gesagt hat.
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Beitrag vom 06.11.2009 - 17:33 |
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1398 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Lilith
Aber schön, daß der Abt nochmal wortreich ausführt, was Elrox direkt davor gesagt hat. |
Wenn ich das ned schon vorher gewusst haette haette ich durch diese Erklaerung den Sinn der Regelung verstanden, und koennte sie mir spaetestens jetzt besser merken. Also fand ich das durchaus sinnig - vom OT mal abgesehen, wie die gesamten letzten Posts.
Man liest sich ... Sascha/Arve
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damals, als wir noch unsterblich waren ... |
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Beitrag vom 06.11.2009 - 17:59 |
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