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1846 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von ole
Nun und ob Hier fast alle blöd sind oder nicht steht auf einem andren Blatt. Das wir uns verkleiden und mit Plastikschwertern schlagen ist jedoch ein deutlicher Hinweis.
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Oh ja wir sind ja so besonders und abnormal.
Meine Fresse, wenn mans richtig formuliert klingt beinahe jedes Hobby bescheuert.
Gruß Münch
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Beitrag vom 22.10.2009 - 14:10 |
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1084 Beiträge - Qualitätslarper
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Eine blöde Idee wäre es, wenn es keinerlei Grundlage hätte. Die gibt es aber. Gregor ist noch an der Quelle dran, aber Juristen haben sich zu dem Thema klar geäußert. Also stelle ich die Gegenaussage auf: Jede Orga, die einen Waffencheck macht, ist blöd.
Und? Bringt uns nicht wirklich weiter.
Du suchst jemanden, der mit einem Pfeil K.O. gegangen ist? Kann ich auch nicht liefern, aber dafür eine Netzhautverletzung, weil ein Pfeil blöd ins Auge gegangen ist. War ein dummer Zufall, der Pfeil kam einfach schief auf, war ein Irrläufer. Ein Waffencheck hätte das nicht verhindert.
Wie schon öfter angeführt, geht es ja nicht darum, Leute, die es nicht wissen, allein dastehen zu lassen. Natürlich stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Nur bringt der Waffencheck bei Check-in absolut nichts, weil er spätestens kurz nach dem Time-in hinfällig ist. Jeder Schlag verändert eine Waffe. Sie kann eben noch sicher gewesen sein, kurz darauf ist sie es vielleicht nicht mehr. Extrembeispiele bringen auch nicht weiter, gegen Vollspaten hilft kein Waffencheck (oder ich verlange künftig ausführliche psychiologische Gutachten von meinen Spielern). Wer absichtlich bescheißen will, bringt halt nicht alle Waffen zum Check. Wer sich nicht sicher ist, kann fragen. Der vielgelobte Waffencheck ist Augenwischerei und vermittelt einfach ein falsches Gefühl von Sicherheit.
Wer nicht in der Lage ist, den Zustand seiner Waffe zu prüfen, darf keine Waffe führen. So einfach ist das.
Als Autohalter kann ich mich nicht auf dem TÜV berufen, der vielleicht 1 Jahr her ist. Ich bin für den sicheren Zustand meines Autos selbst verantwortlich. Geht eine Lampe nicht und ich werde angehalten, zahle ich ein Bußgeld. Egal, ob der TÜV gestern bescheinigt, dass alles okay war.
Ich arbeite in einer Flugzeugwerft. Dort hatten wir grad einen krassen Fall: Das Flugzeug wurde regelmäßig gewartet, wie vorgeschrieben. Doch alle Piloten müssen vor Besteigen des Flugzeugs gewisse Sichtkontrollen machen. Der Pilot hat das versäumt, er bremste das Flugzeug mehrfach durch und prüfte die Bremsen nicht vor Abflug. Konsequenz war: Er landete hart, die Bremse fraß sich fest, das halbe Fahrwerk flog weg. Zum Glück wurde niemand verletzt. Wir hatten aber einen langen Rechtstreit, den wir mit Ach und Krach gewonnen haben. Der Kunde wollte uns erzählen, wir hätten bei der Kontrolle versagt. Der Pilot ist ja kein Laie, der hat die Fachkenntnis, die Checks durchzuführen. Wäre er ein Laie gewesen, hätten wir wohl alt ausgesehen. Ich denke, dieser Fall lässt sich auch aufs Larp übertragen. Wer sich den Stempel "Fachmann" aufdrückt (tut man ja, indem man Waffen checkt), der trägt im schlimmsten Fall die Verantwortung, wenn er es mit Laien zu tun hat.
Alle möglichen Leute machen Orga, haben keine Ahnung, was sie da tun, treiben Geschäfte am Finanzamt vorbei und verlassen sich auf die Knuddelmentalität der anderen. Damit ist es aber vorbei, sobald was passiert. Und dann prügeln sich die Anwälte. Denen ist egal, ob jemand lieb guckt oder nicht. Es ist also nicht fahrlässig, KEINEN Waffencheck durchzuführen, das genaue Gegenteil ist der Fall.
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Man kann nicht mit den großen Hunden pissen, wenn man das Bein nicht hochkriegt. |
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Beitrag vom 22.10.2009 - 14:26 |
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2270 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Khagan
Oh ja wir sind ja so besonders und abnormal.
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Also wenn ich mal überschlage, was in Uni und auf Arbeit gemeinhin als spaßige Freizeitunterhaltung durchgeht, und ich dann meinen RPG-Freundeskreis gegenüberstelle, ergeben sich schon deutliche Diskrepanzen in den Vorstellungen; z.B. darüber, wie ein gelungener Freitagabend aussieht:
Arbeitskollege: Was haste denn am Wochende gemacht?
Icke: Gezockt! Freitag - Cyberpunk2020, Samstag - Twilight Imperium, Sonntag - Earthdawn.
Arbeitskollege: Aha!
Das ist jetzt nicht schlimm oder so, die Wahl meiner Hobbies und Freizeitbeschäftigungen reicht aber durchaus, um in Netzwerken außerhalb meiner eigenen Peer Group hin und wieder als Sonderling wahrgenommen zu werden.
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Beitrag vom 22.10.2009 - 14:48 |
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2070 Beiträge - Qualitätslarper
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Ich hab mir angewöhnt mit niemandem darüber zu sprechen.
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Beitrag vom 22.10.2009 - 14:52 |
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3603 Beiträge - JackassLarper
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Ich trets nicht breit und schweigs nicht tot. Langwierige Erklärungen spar ich mir, die verwirren den Anderen nur.
Btw. zum eigentlichen Thema: Ich unterschreib Fins Posting so, wie es da steht udn versuche nach dem Wochenende mal, rein zu Vergleichszwecken, die Verletzungsquote auf Cons mit und ohne Waffencheck aufzuschlüsseln, also zumindest bei von mir besuchten Cons (die ohne Waffencheck) udn jetzt rbauch ich noch nen Probanden, der auf Waffencheck-Cons war.
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Offizieller chronischer Nörgler in diesem Forum, daher: if I already stand convicted, why shouldn`t I commit the crime? |
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Beitrag vom 22.10.2009 - 15:05 |
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3041 Beiträge - JackassLarper
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Ich wage, die Objektivität solch einer "Quote" anzuzweifeln.
Im übrigen wundert mich grad, wie ein Lager, von denen ich mindestens 2 Leute selber mal Waffenchecks hab machen sehen, hier über jemanden herfällt, der eine, zumindestens bis Anfang des Jahres, übliche Praxis verteidigt.
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Beitrag vom 22.10.2009 - 19:10 |
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399 Beiträge - Alter Hase
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@FinLaure
Natürlich kann es vorkommen dass ein (einwandfreier) Pfeil ungünstig fliegt und jemand verletzt wird. Das hat aber nichts mit dem Checkin zu tun sondern ist das normale Risiko bei einem Larp - deshalb steht in jeder AGB ein Passus dass sich die Teilnehmer der möglichen Gefahren bewusst sind und LARP ist erst ab 18 (Kinder mit Aufsicht nehme ich mal raus). Wenn man auf die Straße geht kann an auch von einem Auto überfahren werden und trotzdem werden Autos nicht verboten. So etwas nennt sich dann allgemeines Lebensrisiko und beim Larp gehört es dazu dass hin und wieder (Statistik halt) Teilnehmer verletzt werden. Ganz wird es sich nie vermeiden lassen.
Zitat Wer nicht in der Lage ist, den Zustand seiner Waffe zu prüfen, darf keine Waffe führen. |
Mit dem Beispiel müssten jegliche Waffen sofort und ohne jede Ausnahme auf Cons verboten werden da es unmöglich ist die Waffe in einem 'kostanten überprüfenden Zustand' zu halten. Sobald man ausholt (und nicht die Waffe anstarrt) sit sie nicht mehr geprüft.
Zitat Die Flugzeuggeschichte |
Eigentlich hast du genau die Argumente FÜR einen Waffencheck bestätigt die ich auch geschrieben hatte ...
Eine Orga die einen Waffencheck macht ist wie der TÜV- Gutachter. Derjenige der die Waffe führt ist der Autofahrer.
Der TÜV schaut am Anfang des Cons gründlich nach ob sich die ersten Ermüdungserscheinungen bilden und der Waffenbesitzer prüft sein 'Werkzeug' im Laufe des Cons immer wieder selbst.
Genauso bei dir: Die Firma in der du arbeitest führt nach menschlichen Ermessen eine Überprüfung durch. Diese kann nicht 100% sein, sondern nur eine möglichst hohe Sicherheit bieten. Deshalb muss ja auch (wie du geschrieben hast) jeder Pilot eine eigene Überprüfung durchführen um Probleme zu erkennen die seit der letzen Überprüfung entstanden oder nicht aufgefallen sind.
Hier noch ein kleines Eigenzitat - aber das hast du ja auch sehr schön an einem Besipiel aus deinem Arbeistleben beschrieben
Zitat Immer wieder wird versucht durch mehrere (parallele) Maßnahmen und Überwachungszyklen (beim Auto der TÜV) die Quote der Ausfälle zu minimieren. |
Zitat Der Pilot ist ja kein Laie, der hat die Fachkenntnis, die Checks durchzuführen. Wäre er ein Laie gewesen, hätten wir wohl alt ausgesehen. |
Auch wenn der Pilot ein Laie gewesen wär hättet ihr keine Probleme bekommen. Schließlich ist er Pilot (irgendeinen Schein hat er wohl mal gemacht) und ist somit per Definition Fachmann. Dazu kommt dann noch das Handbuch, die Bedienungsanleitung oder ein anderer Zettel auf dem vorgeschrieben ist dass das Fluggerät nur von geeigneten Personen bedient werden darf.
Zitat Wer sich den Stempel "Fachmann" aufdrückt (tut man ja, indem man Waffen checkt), der trägt im schlimmsten Fall die Verantwortung, wenn er es mit Laien zu tun hat. |
Das gilt nur wenn der Laie sich entgegen den AGB an dem Con beteiligt - schließlich hat er mit seiner Unterschrift unter den AGB ja bestätigt dass er sich des Risikos bewusst ist und besondere Vorsicht walten lässt. Kein Check an den eigenen Waffen - keine Vorsicht des Teilnehmers - keine Schuld des Veranstalters.
Zitat Es ist also nicht fahrlässig, KEINEN Waffencheck durchzuführen, das genaue Gegenteil ist der Fall. |
da würde ich doch glatt mal einen Satz aus der Wikipedia - Stichwort Gefahr - gegensetzen:
Zitat Der rechtswissenschaftliche Zugang zielt auf polizei- und ordnungsrechtliche Aspekte ab.
„Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird“ (BVerwGE 45, 51(57)).
Maßgeblich ist, ob eine Sachlage oder ein Verhalten gegeben ist, aus dem die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung nach bewährten Erfahrungssätzen folgt (objektiv gegebene Gefahr). |
Hier geht es zwar um polizeiliche Aufgaben aber die Idee lässt sich auch auf das Waffencheck- Problem übertragen:
Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage [unsichere Waffe] oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf [kein Waffencheck] des objektiv zu erwartenden Geschehens [ein ganz normales LARP] in absehbarer Zeit und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut [die körperliche Unversehrtheit dritter] schädigen wird“ (BVerwGE 45, 51(57) mit Ergänzungen von Ramirez 2009).
Aber da es ja um zivilrechtliche Sahen geht hier noch ein Zuitat aus dem Tmena Farlässigkeit:
Zitat Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären. |
Es ist somit wohl als fahrlässig anzusehen wenn eine Orga keinen Waffen- und Rüstungscheck macht, da eine erfahrene Orga ja schon einiges auf Con erlebt hat. Genau deswegen achten die SL ja während des Cons auch darauf ob Kämpfe safe sind und ziehen erhöhte Risikofaktoren aus dem Verkehr. Eine unerfahrende Orga könnte sogar grob fahrlässig sein wenn sie sich nicht darum kümmert dass die Waffen (zu Beginn des Cons) und die Teilnehmer (während des Cons) sich so verhalten dass Schäden weitestgehend vermieden werden.
Zur Normalität braucht man wohl nmichts zu sagen - normal ist mittlerweile sich keinen Kopf zu machen und mit der Devise 'ich mache nichts , also mache ich auch nichts falsch' durch das Leben zu gehen. Wer aber wie ich sich jeden Tag mit Dingen wie technischer Sicherheit , der DIN EN 50128 und 128 sowie RAMS herumschlägt und am Ende einer 1-2 jährigen Entwicklung einen mathematisch-theoretischen Sicherheitsnachweis mit SIL 4 (im Gesamtsystem) auf den Tisch legen muss weiss sehr gut wovon er redet wenn es darum geht, Gefahren zu minimieren.
Nicht desto trotz würde ich gerne die juristische Sichtweise sehen warum eine Überprüfung weniger besser ist. Meine Erfahrung aus dem technischen Bereich sprechen jedoch eine recht deutliche Sprache für den Check. Da das aber jede Orga für sich alleine entscheiden kann soll es jeder machen wie ihm gefällt.
Nachdem ich mir die ersten Beiträge auf der Suchen ach dem juristischen Aufhänger noch einmal durchgelesen habe bin ich auf den Beitrag von Angrak (16.10.2009 - 10:13) gestoßen. Irgendwie hat er es geschafft meinen Standpunkt viel kürzer zu schreiben
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Mitglied des Fünften Zirkels der Gilde des Wassers zu Liur
Adept der Logenvereinigung des Kampfes - Sektion Schwert und Schild
Meister der Theoretischen Magie der Universität zu Kreisheim |
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Beitrag vom 22.10.2009 - 21:26 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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@Ramirez,
ich empfinde deine Subsumierung als falsch - es gibt zu beiden, konkrete Gefahr (im Sinne des Pol.Rechts) und Fahrlässigkeit genug Subsumtionsbeispiele im Internet.
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Beitrag vom 22.10.2009 - 21:51 |
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1398 Beiträge - Qualitätslarper
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Nach dem ganzen technischen und juristischen blabla stellt sich mir jetzt ganz allgemein eine Frage:
wenn ich sehe, dass etwas Verbotenes ansteht, vorgeht, oder gleich passieren wird,
und nichts mache, weil ich Angst habe, dadurch eine andere Straftat zu begehen,
und dadurch die beobachtete Straftat zulasse, wie ist dann meine rechtliche Position?
Bei der Ersten Hilfe weiss ich, dass es unterlassene Hilfeleistung ist, einen Herzinfarktpatienten liegen zu lassen. Die Angst, einen Fehler zu machen, zaehlt da nicht, da der Patient bei nicht-Hilfe eh stirbt, und durch eine gutgemeinte falsche Behandlung kann es kaum schlechter werden. Eine vorsaetzlich falsche Behandlung wird bestraft klar. Aber wenn man dem Patienten helfen wollte, wird man nicht bestraft. *1
Wie sieht es nun fern von diesem ausdruecklich geregelten Extremfall aus,
wenn man das im Hinblick auf den Waffencheck verallgemeinert?
Eine Straftat/ein Problem zuzulassen, die man haette verhindern koennen, aus Angst, dass man seinerseits eine andere Straftat begeht - wie ist das zu bewerten?
Ich vermute mal, das haengt im Einzelfall davon ab, welche Gesetzesuebertretung schwerer wiegt, und fuer den Waffencheck hiesse das, was die schwerere Straftat ist: Sicherheitsmaengel wegen Eigenverantwortung oder Risiko auf Rechtsverfolgbarkeit wegen Finlaures Argumentation (finde keine Kurzformulierung fuer das Obskurium).
Man liest sich ... Sascha/Arve
*1
Mir ist klar, dass im Einzelfall auch schon der Notruf als Hilfe ausreicht, um rechtlich sicher dazustehen,
und dass das mit der gutgemeinten Behandlung auch arg strapaziert wird, wenn man dem Gericht weismachen will, dass eine Enthauptung eine gutgemeinte Behandlung gegen einen epileptischen Anfall ist ...
Die Fragestellung zum Dilemma ist hoffentlich klar geworden.
Als anderes Beispiel gruebel ich noch am Thema Nothilfe, aber alle Beispiele dazu, die mir einfallen, hinken doch arg ...
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damals, als wir noch unsterblich waren ... |
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Beitrag vom 23.10.2009 - 02:42 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Arve
wenn ich sehe, dass etwas Verbotenes ansteht, vorgeht, oder gleich passieren wird,
und nichts mache, weil ich Angst habe, dadurch eine andere Straftat zu begehen,
und dadurch die beobachtete Straftat zulasse, wie ist dann meine rechtliche Position?
...
Als anderes Beispiel gruebel ich noch am Thema Nothilfe, aber alle Beispiele dazu, die mir einfallen, hinken doch arg ...
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So wie ich das sehe ist das rechtlich irrelevant, solange du dadurch deinerseits keine Straftat begehst - wie zum Bsp. "Unterlassene Hilfeleistung". Sprich, du beobachtest einen Mord - unternimmst aber nichts - dir passiert nichts, außer, dass du zum Zeugen gemacht wirst und mit deinem Gewissen zu kämpfen hast.
[Edit] Mir ist gerade noch eingefallen, dass es ja auch die Eigenschaft des Mitwisser, Mittäters, Werkzeug etc. im Strafrecht gibt - hängt also vom Einzelfall ab und wie du danach kooperierst![/edit]
Was grübelst du bei Nothilfe bzw.Notwehr?
Notwehr ist die Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffes eines Menschen auf mich selbst und bei Nothilfe auf einen Dritten.
Wie kommst du aber auf den Zusammenhang mit dem Waffencheck?
Grüße
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Ark | Isaac am 23.10.2009 - 13:12.
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Beitrag vom 23.10.2009 - 13:11 |
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399 Beiträge - Alter Hase
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Der Bogen zum Waffencheck ergibt sich daraus dass man als Veranstalter eine Sogfaltspflicht hat. Ich versuche mal das Zitat von Arve auf den Check umzubiegen (so wie ich es verstanden habe)
wenn ich sehe, dass [eine potentielle Gefahr] ansteht, vorgeht, oder gleich [durch Benutzung] passieren wird, und nichts mache [alos keinen Waffencheck], weil ich Angst habe, dadurch [haftbar gemacht zu werden], und dadurch die beobachtete Straftat zulasse, wie ist dann meine rechtliche Position?
Die grundsätzliche Frage zum Thema Waffencheck ist eigentlich folgende:
Versuche ich
- die Anzahl der Verletzungen zu reduzieren indem ich vorher die schlimsten Knochenbrecher aussortiere
oder - meinen Arsch an die Wand zu bekommen indem ich die Verantwortung den Teilnehmern überlasse.
Aber egal was die Gründe sind - ein Weglassen des Waffenchecks wird die Sicherheit auf Cons nicht erhöhen, da die erfahrenen Teilnehmer unabhängig vom Anfangscheck eh ein Auge auf ihre Waffen haben und die Anfänger auch ohne Anfangscheck ihre Waffen nicht kontrollieren können. [Fast] Niemand wird seine Waffe häufiger oder intensiver kontrollieren nur weil in den AGB drinsteht dass er selber verantwortlich ist.
Wahlweise könnte man natürlich nur erfahrene Leute auf seinen COns zulassen und Anfänger außen vor lassen da sie ja nicht in der Lage sind die Qualität und den Zustand der Waffen einzuschätzen - Geschlossene Gesellschaft, Anfänger unerwünscht.
Und zu meinen Anlehnungen an das Polizeirecht muss ich zugeben dass sie nicht 1:1 übertragbar sind - ich sehe sie eher als 'Interpretationsleitfaden'.
Abschließend von mir ein Statement (mehr wird auch nicht kommen)::
Ich finde es wichtiger die Menge und Schwere von Verletzungen durch einen obligatorischen Waffencheck am Anfang des Cons zu minimieren als sie billigend in Kauf zu nehmen und sich auf einen Haftungsausschluss durch einen Absatz in den AGB aus der Affäre zu ziehen.
Für besonders Gefährlich halte ich den Effekt, dass junge Orgas sich vielleicht auf solche Beiträge und Kommentare beziehen udn dann in der Scheiße stecken.
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Mitglied des Fünften Zirkels der Gilde des Wassers zu Liur
Adept der Logenvereinigung des Kampfes - Sektion Schwert und Schild
Meister der Theoretischen Magie der Universität zu Kreisheim |
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Beitrag vom 23.10.2009 - 19:35 |
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1398 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Ark | Isaac
Zitat Original geschrieben von Arve
wenn ich sehe, dass etwas Verbotenes ansteht,..., wie ist dann meine rechtliche Position?
...
Als anderes Beispiel gruebel ich noch am Thema Nothilfe, aber alle Beispiele dazu, die mir einfallen, hinken doch arg ...
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So wie ich das sehe ist das rechtlich irrelevant, solange du dadurch deinerseits keine Straftat begehst - wie zum Bsp. "Unterlassene Hilfeleistung". Sprich, du beobachtest einen Mord - unternimmst aber nichts - dir passiert nichts, außer, dass du zum Zeugen gemacht wirst und mit deinem Gewissen zu kämpfen hast.
Was grübelst du bei Nothilfe bzw.Notwehr?
Wie kommst du aber auf den Zusammenhang mit dem Waffencheck?
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Deine Argumentation klingt fuer mich ziemlich krass - aber plausibel.
Ich stelle mir gerade die Situation vor:
Nein, ich konnte dem Opfer nicht zu Hilfe kommen, da war ein "Betreten verboten"-Schild/eine Einbahnstrasse/Halteverbot/whatever ...
Nothilfe kam mir daher in den Sinn, da dabei die Koerperverletzung gestattet ist, um eine vorher begonnene Rechtsverletzung zu beenden/unterbinden.
Wenn es also eine Argumentation gibt, das Sicherheitsrisiko mit Waffenchecks zu reduzieren, wie es die Nothilfe bei deren Awendung erlaubt, dann ist diese obskure Situation entschaerft.
Man liest sich ... Sascha/Arve
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damals, als wir noch unsterblich waren ... |
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Beitrag vom 23.10.2009 - 19:40 |
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1053 Beiträge - Qualitätslarper
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Ich bin auch gaaaanz dringend für einen Waffencheck durch die Orga. Und für einen Zeltcheck. Und vor allen Dingen für einen Schlafsackcheck - bitte liebe Orga, überprüft, ob mein Schlafsack warm genug ist. Damit ich jemanden habe, den ich notfalls verklagen kann, wenn ich dann doch einen Schnupfen bekommen.
Mal im Ernst, dieser Waffencheck ist doch Humbug. Niemand will damit Anfänger ausschließen, jeder wird einem Anfänger gerne helfen, aber niemand möchte die Verantwortung übernehmen - und das kann ich total verstehen. Ich muss dazu stehen, wenn meine nicht-safe Waffe eine Verletzung verursacht und sollte nicht die Möglichkeit haben, mit dem Finger zu zeigen und zu sagen "Die Orga hat aber gesagt...". Die Orga und andere erfahrene Larper können einem Anfänger helfen, die Waffe richtig zu beurteilen, das Urteil selbst sollte aber der Waffenbesitzer treffen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Turniniel am 23.10.2009 - 19:41.
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Beitrag vom 23.10.2009 - 19:40 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Hm, den Zusammenhang mit Notwehr/Nothilfe raffe ich immer noch nicht. Die Situation ist beim Waffencheck ncihtmal annähernd gegenwärtig, außerdem erkenn ich absolut keine Rechtswidrigkeit, selbst wenn ich eine Körperverletzung draus mache, ist es immernoch eine mit Einwilligung...
Wenn ich einen Con organisieren würde, würde mir die Haftungsfrage wichtiger sein, als potentielle Verletzungsmöglichkeiten - es sei denn ich gründe 'ne LTD oder UG drumherum, wo nur das Firmenkapital für Schäden haftet... - aber solange ich mit meiner persönlichen Geldbörse hafte, werde ich mich davor hüten diese in Gefahr zu bringen.
Die Frage ist halt auch wie die Haftpflicht es sieht, wenn ich eine Veranstaltung organisiere und jmd kommt mit 350.000,- EUR Schaden an und will das nun von mir bzw. meiner Versicherung.
Und letztendlich sollte (muss!!!) doch jeder für sein Handeln selbst verantwortlich sein! Aber der Haftungsabschiebegedanke (vonmir weg auf die Orga) passt zur heutigen Lebensform.
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Beitrag vom 23.10.2009 - 19:42 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Arve
Nothilfe kam mir daher in den Sinn, da dabei die Koerperverletzung gestattet ist, um eine vorher begonnene Rechtsverletzung zu beenden/unterbinden.
Wenn es also eine Argumentation gibt, das Sicherheitsrisiko mit Waffenchecks zu reduzieren, wie es die Nothilfe bei deren Awendung erlaubt, dann ist diese obskure Situation entschaerft.
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Entschärft ein Waffencheck die Situation wirklich? Wäre wirklich interessant das mal statistischzu erheben -ich jdf könnte keinen qualifizierten Waffencheck durchführen. Aber ich bin der Meinung an meiner Larp-Waffe einen Schaden zu erkennen, aber immerhin fasse ich die auch min. einmal im Monat an.
Ich denke der Vergleich mit Notwehr/Nothilfe greift nicht wirklich, es handelt sich ja hierbei um Möglichkeiten akute Straftaten mit Bedrohungs-/Angriffslage zu beenden.
Ein Schadensersatzanspruch kommt aber aus dem Bürgerlichen Recht, wo es stark anders zu geht als im Strafrecht.
Der Kern bleibt halt wirklich: Haftet die Orga nach erfolgten Waffencheck?
Ich meine ja! Der TÜV haftet nämlich auch bei gewissen Dingen, auch wenn einige Zeit vergangen ist. Gab da viele Geschichten in Bezug auf Busse und LKWs, wo sich TÜV-Plaketten quasi erkauft wurden und es zu Sach-/Personenschaden kam.
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Beitrag vom 23.10.2009 - 19:48 |
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