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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Nö, ich denke, die Menge macht's. Jemand, der mal eine Tüte raucht oder mal ein, zwei Flaschen Bier trinkt, ist sicher nicht gefährlich. Sind es aber 10 Gramm am Tag (schon erlebt) oder eine Flasche Tequila, halte ich das sehr wohl für nicht mehr kampftauglich. |
Ich meinte damit die generelle Toleranz. Da knallen sich 50 Mann böse die Rübe weg und benehmen sich wie die Affen und der eine Kiffer fliegt vom Con! Ist doch Schwachsinn!
10 Gr. am Tag? Das will ICH erstmal sehen.
Sicherlich macht es die Menge, aber dat ist nicht entscheidend. Entscheinend ist die Reaktion der Einzelperson auf die Menge. Hab schon Leute nach 2 Bier vollkommen durchdrehen sehen.
Ich halte das verbieten von Drogen durchaus für Sinnvoll! (per Agb)
Weil: Wenn ich das net haben will gibt es für mich sonst keine Möglichkeit den "Täter" vom Con zu werfen. Zwar kann ich die Bullen hohlen, da er aber keinen Verstragsbruch begangen hat kann ich nischt machen.
Ich wurde mich auf jedenfall net von nem Con werfen lassen wenns net in den Agbs steht nachdem ich aufm Tavernentresen ne Line gezogen hab.
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
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Beitrag vom 26.09.2007 - 12:09 |
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1084 Beiträge - Qualitätslarper
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Hm, das sehe ich anders. Der Con bleibt eine Privatveranstaltung, der Veranstalter hat Hausrecht. Ich kann Dich also rausschmeißen, weil mir Deine Nase nicht passt. Das muss ich in den AGB nicht begründen. Aus meiner Wohnung kann ich Dich aus jederzeit rausschmeißen, das ist das selbe.
10 Gramm gehen, ein Kumpel hat das gebracht. Da gab es morgens vorm Aufstehen schon die erste Tüte. Fragte mich immer, woher der die Kohle dafür hatte. Seine Sprechgeschwindigkeit reduzierte sich total, seine Denkfähigkeit auch, irgendwann wurde er mir zu doof. "Alles cool, immer slow, einfach mal locker" sind Sprüche, mit denen ich nichts anfangen kann...
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Man kann nicht mit den großen Hunden pissen, wenn man das Bein nicht hochkriegt. |
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Beitrag vom 26.09.2007 - 12:15 |
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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Naja ist rechtlich ne Gradwanderung da man ja nicht umsonst so einen Vertrag zur beidseitigen Sicherheit eingeht.
jaja so ist dat mit chronischem Graskonsum.
Mir gefällt die Gruppe im Studivz : "Kiffen fickt Seele"
Aber dat is echt nicht das Thema hier..
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
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Beitrag vom 26.09.2007 - 12:26 |
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329 Beiträge - Alter Hase
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Ich vermute, dass man als Veranstalter nicht Dinge per AGB zu verbieten braucht, die es sowieso von Gesetz aus sind (der Besitz weicher Drogen ist nicht erlaubt, sondern lediglich straffrei). Da greift dann wie schon oben geschrieben das Hausrecht des Veranstalters.
Sonst müsste man ja auch so schöne Dinge schreiben wie „Teilnehmer/innen, die mit Stumpfen oder scharfen Waffen andere Teilnehmer/innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen, können von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags ausgeschlossen werden.
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Javier Malhecho-Puenada - Siempre hay un camino
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Beitrag vom 26.09.2007 - 17:19 |
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