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Autor
Beitrag
Dein Lieblingsuser ist offline Dein Lieblingsuser  
RE: RE:
513 Beiträge - Larp-Gott
Zitat
Original geschrieben von Ark | Isaac
Dann darfst du in Notwehr handeln. Du also "Normalbürger" bist nicht an einem Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit der Mittel gebunden. Sprich bei dir muss die Gegenmaßnahme nur dazu führen, dass der Angriff gestoppt oder verhindert wird. Wie du das tust ist dir persönlich überlassen. Ob du nun die Holzlatte nimmst, welche zufällig da steht oder auf ihn schießt, weil du zufällig die PTB-Waff ebei dir hast ist vollkommen egal.


Das würde ich so nicht sagen. An einen Polizisten werden erheblich strengere Kritierien angelegt als an den Normalbürger. Das Notwehrrecht besteht allerdings auch, wenn jemand einen rechtwidirgen Angriff auf dein Eigentum verübt, also Diebstahl oder Sachbeschädigung. In diesem Fall darst Du auch als Normalbürger nicht mit einer Schusswaffe, einem Bogen oder einer Armbrust dem Vandalen oder Dieb einen Kopfschuss verpassen.
Ähnlich sieht es aus, wenn man von einem Volltrunkenden angebpöbelt wird, dieser Handgreilich wird aber auf Grund seines fehlenden Gleichgewichssinns ein leichter Gegener ist. In diesem Fall darf ich sicherlich nicht ein Messer ziehen und ihn nach Spanischer Messerkampfmanier filetieren.



Ich pausiere auf unbestimmte Zeit.
Beitrag vom 15.08.2007 - 11:03
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Ark | Isaac ist offline Ark | Isaac  
1301 Beiträge - Qualitätslarper
Ark | Isaac`s alternatives Ego
Ich habe ja geschrieben, dass er als Normalbürger nicht an einen Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit gebunden ist.

Wenn wir über den § 32 StGB (Notwehr) reden, dann geht es hierbei nur um den rechtswidrigen Angriff eines Menschen auf DICH oder ANDERE. Vielleicht verwechselst du das mit dem § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand), wobei dieser auch nur besagt, dass du die Notwehr auch gegen Sachen verwenden darfst. Der § erlaubt z.B. das man beliebige Sachschäden verursachen darf, wenn dadurch Menschenleben erhalten werden.

Wenn jmd dein Eigentum angreift darfst du ihn nur im Rahmen des § 127 StPO vorläufig festnehmen. Das ist die Festnahme für Jedermann, der einen Täter auf frischer Tat oder im Rahmen der Nacheile erwischt. Wehrt der Täter sich dabei (gegen dich) bist du wieder im Bereich der Notwehr.

Um dein beispiel des Betrunkenden aufzugreifen. Kannst du nachweisen, dass du im Rahmen des § 33 StGB (Überschreitung der Notwehr) gehandelt hast ist doch alle sin Ordnung, hm? Sprich wenn du Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschreitest wirst du nciht bestraft.

Das man einen Blinden, welcher ein bissle mit seinem Gehstock nach dir stochert nicht erschießt sollte wohl jedem klar sein. Eine gesunde Rechtsauffassung kann hier auch wieder vor Strafe schützen, oder zumindestens der gute Anwalt.

Mir ist auch ehrlich gesagt kein Notwehrfall bekannt, wo das Opfer verknackt wurde, weil es sich zu doll gewehrt hat...
Beitrag vom 15.08.2007 - 11:22
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Arve ist offline Arve  
RE: RE: RE:
1398 Beiträge - Qualitätslarper
Arve`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Sandmann

Ähnlich sieht es aus, wenn man von einem Volltrunkenden angebpöbelt wird, dieser Handgreilich wird aber auf Grund seines fehlenden Gleichgewichssinns ein leichter Gegener ist. In diesem Fall darf ich sicherlich nicht ein Messer ziehen und ihn nach Spanischer Messerkampfmanier filetieren.



Nicht?
Ich wuesste nicht, wie ihn sonst wirksam aufhalten soll, da er mangels Schmerzgefuehl vermutlich nur durch organische Schaeden aufgehalten wird - sowas wie kaputte Sehnen und Muskeln oder gar Knochenbrueche ... welchletzteres mit einem Messer wohl schwerlich durchfuehrbar sind, und die anderen beiden schon sehr an Filetieren grenzen ... was sich sicherlich nicht allzuviel nimmt mit einem fast aufgesetzten Schuss ins Kniegelenk, um mit Schusswaffen seine Offensivfaehigkeiten einzuschneiden ...


Man liest sich ... Sascha/Arve




damals, als wir noch unsterblich waren ...
Beitrag vom 15.08.2007 - 11:27
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Siegbert ist offline Siegbert  
RE:
3603 Beiträge - JackassLarper
Siegbert`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Sandmann
Schlussendlich würdest Du auch das Problem haben an Schießpulver zu kommen und diesen auch sicher zu lagern. Es ist immerhin ein Sprengstoff und von daher nicht einfach in größeren Mengen im Laden käuflich.



Schwarzpulver ist in Kiloflaschen in Läden für Jagdbedarf zu bekommen, vorausgesetzt man vefügt über einen entsprechenden Berechtigungsschein, zum Beispiel als Sportschütze für Vorderlader.





Offizieller chronischer Nörgler in diesem Forum, daher: if I already stand convicted, why shouldn`t I commit the crime?
Beitrag vom 15.08.2007 - 11:33
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Arve ist offline Arve  
RE: RE:
1398 Beiträge - Qualitätslarper
Arve`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Siegbert

Zitat
Original geschrieben von Sandmann
Es ist immerhin ein Sprengstoff und von daher nicht einfach in größeren Mengen im Laden käuflich.



Schwarzpulver ist in Kiloflaschen in Läden für Jagdbedarf zu bekommen



Als Jugendliche haben wir Schwefel und Salpeter in der Drogerie erhalten, mit dem Mischungsverhaeltnis herumexperimentiert (wann es mehr oder weniger raucht) und damit Ameisenhuegel in Garten traktiert.
Der finanzielle Hoehepunkt war erreicht, als per Funkenflug unsere Vorratsplastiktuete niederbrannte ... eine halbvolle normalgrosse Tuete.

Das sollte doch fuer mehrere Schuesse eines Vorderladers ausreichend sein ...


Man liest sich ... Sascha




damals, als wir noch unsterblich waren ...
Beitrag vom 15.08.2007 - 11:42
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chamenos ist offline chamenos  
RE: RE: RE:
60 Beiträge - Gewandungsgriller
Zitat
Original geschrieben von Arve
Das sollte doch fuer mehrere Schuesse eines Vorderladers ausreichend sein ...



moin.

So, dann Mal deutlich und allgemeinverständlich:

Eine einschüssige Vorderladerwaffe ist für jeden Volljährigen frei erhältlich.
Da geht man in einen passenden Laden und kauft sich das Teil. Fertig.

Nix mit verschweißten Läufen oder irgendwelchen Stäben.

Nur schießen kann man halt damit dann noch lange nicht.

Schwarzpulver kaufen oder selber machen darf NUR wer eine Berechtigung dazu hat.
Die ist nicht besonders teuer udn der dazugehörige Sachkundekurs wird z.B. regelmäßig von Frankonia angeboten.

Aber schießen darf man dann immer noch nicht.
Dafür braucht es noch einen Schießstand.
Nix mit Privatgelände oder ähnlichem.
Denn in dem Moment, wo der Vorderlader geladen ist, gelten für ihn die selben Auflagen wie für jede x-beliebige scharfe Schusswaffe.

Pulver selber mixen, geladenen Vorderladerwaffe auf dem Con mit rumbuckeln und andere tolle Ideen sind Straftatbestände. Und Tipps in diese Richtung sind nicht wirklich pfiffig.

Aber was eine möglichkeit wäre, wenn es Dir laut genug ist, wäre eine Perkussionswaffe. Die funktionieren mit einem Zündhütchen, das zum einen frei erhältlich ist und zweitens auch Krach macht, wenn man abdrückt.

Die meisten Vorderlader gibt es entweder mit einem Steinschloss oder halt mit Perkussionszündung. Wobei die alle nicht wirklich billig sind. Und eine Radschlosswaffe ist ganz besonders extrateuer. Ich weiß nicht, ob Dir der Spaß gute 500,-€ wert ist.

Gruß

chamenos
Beitrag vom 15.08.2007 - 16:16
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Dein Lieblingsuser ist offline Dein Lieblingsuser  
RE: RE:
513 Beiträge - Larp-Gott
Zitat
Original geschrieben von Siegbert

Schwarzpulver ist in Kiloflaschen in Läden für Jagdbedarf zu bekommen, vorausgesetzt man vefügt über einen entsprechenden Berechtigungsschein, zum Beispiel als Sportschütze für Vorderlader.



Genau und den Berechtigungsschein erhält man natürlich wenn man angibt, das man auf einer Con im Wald damit ein bisschen Krach mit seinem Vorderlader machen will! Die anderen Leute auf einer Con werden sicherlich hochgradig begeistert sein wenn jemand 1kg (oder halt mal ein par flaschen mehr) Schwarpulver im Zelt liegen hat. Wusstest du das 2kg Schwarzpulver im Keller eines Einfamilienhauses ausreichen um es zu sprengen? (Ist mal einem Pyrotechniker passiert und der müsste eigentlich wissen wie man damit umgeht). Also ich würde zumindest von der Con gehen und mein Geld zurückverlangen, da ich es nicht einsehen würde für ein bisschen geknalle in der nähe von Leuten zu sein, die nicht fachkundig mit Sprengstoff in großen Mengen rumhantieren.
Da können jetzt auch Leute behaupten ich sei spießig, ein Spielverderver oder Besserwisser. Aber die Abgabe von dem Zeug ist nicht ohne Grund reglementiert.



Ich pausiere auf unbestimmte Zeit.
Beitrag vom 16.08.2007 - 09:38
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Siegbert ist offline Siegbert  
3603 Beiträge - JackassLarper
Siegbert`s alternatives Ego
Habe ich dergleichen vorgeschlagen, für gut befunden oder anderweitig geäussert?
Wenn cih mein Posting so lese, tue ich da eigentlich nur mein, über meinen "Schwiegervater" (deutscher Vizemeister im Sportschiessen, Vorderlader Faustfeuerwaffen) erworbenes, Wissen zum Bezug von Schwarzpulver kund.





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Beitrag vom 16.08.2007 - 12:02
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Meister Elrox® ist offline Meister Elrox®  
2297 Beiträge - Qualitätslarper
Da kauft man sich einfach zu Sylvester einen Schinken D-Böller und gut ist.

Aber es stimmt schon, dass es besser nicht zum Einsatz kommt. Die Kräfte, die selbst ein Böller freisetzen kann, sind gewaltig. Für Hundetraining wird ein sog. Dummy-launcher eingesetzt, da wird ein 500g Hardgummikegel mit einer '22 Platzpatrone ca. 40m weit gefeuert und der Rückstoß ist gewaltig.

Aus dem Grund sind auf vielen Cons Waffen, die mit Schwarzpulver abgefeuert werden, verboten.

Das gilt auch für die übrige Pyrotechnik oder Druckgasflaschen, speziell Propan.





I'm back!
Beitrag vom 16.08.2007 - 16:36
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Luzie ist offline Luzie  
598 Beiträge - Larp-Gott
Luzie`s alternatives Ego
Ironie an*

Och Schaaade! Hab mich schon so auf die vielen rumballernden Larper auf Con gefreut! Die ja auch alle so gut mit Ihren Polsterwaffen umgehen können...

*Ironie aus



Wirklich reich ist, wer mehr Träume in der Seele hat, als die Realität zerstören kann.



Beitrag vom 16.08.2007 - 16:47
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Dein Lieblingsuser ist offline Dein Lieblingsuser  
513 Beiträge - Larp-Gott
Um mal der Problemlösung beizutragen:

Duncan ruf doch mal beim Theater an und frag wie die das machen. Vllt. geben die ja auskunft oder sagen dir wo man die Sachen herbekommt.


Es bleibt allerdings die Frage ob man sowas wirklich auf Con verwenden sollte. Ich selbst habe mehrere PTB-Waffen mit dem Kaliber 9mm. Die Double Eagle ist bereits so laut, das man nach zweiMagazinen Angst um seine Ohren hat und aufhöhrt zu schießen. Noch schlimmer ist mein Revolver. Bei dem hat man schon nach 2 Schüssen ein tierisches Pfeifen im Ohr.

@Ark: Ich hab gerade nochmal nachgelesen und du hast recht.



Ich pausiere auf unbestimmte Zeit.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Sandmann am 16.08.2007 - 21:00.
Beitrag vom 16.08.2007 - 21:00
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Arve ist offline Arve  
RE: RE: RE: RE:
1398 Beiträge - Qualitätslarper
Arve`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von chamenos

Zitat
Original geschrieben von Arve
Das sollte doch fuer mehrere Schuesse eines Vorderladers ausreichend sein ...



moin.

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Chemie, soundsovielte Klasse, die dritte Zutat habe ich nichtmal angesprochen, wie Dir aufgefallen sein sollte, und die Schwierigkeit ist nicht das Mischen, sondern das Mischungsverhaeltniss ...
und wenn ich als unbedarfter nicht-Volljaehriger die Zutaten erhalten habe, dann komme ich erst gar nicht auf die Idee, dass mein Vorhaben nicht erlaubt ist.
Die Verkaeuferin hat nichtmal nach meinem Alter gefragt, oder wofuer der Krempel sein soll.

Insofern ist das weniger ein Anstiften Dritter, sondern eher ein Anprangern der Situation, sollte das tatsaechlich illegal sein.

Wobei ich bisher auch eher selten eine schoene Situation hatte, weil jemand seine Knarre agefeuert hat,
sondern wesentlich oefter, weil irgenein Feuerwerk oder Special-Effect gezuendet wurde.
ZB von der Alchemisten-Gilde, die afaik beide ein Sprengmeister-Schein haben, und deshalb auch mal von ner Orga eingespannt werden fuer so ein Feuerwerk.


Man liest sich ... Sascha/Arve




damals, als wir noch unsterblich waren ...
Beitrag vom 16.08.2007 - 21:14
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RE: RE: RE: RE: RE:
513 Beiträge - Larp-Gott
Zitat
Original geschrieben von Arve
und wenn ich als unbedarfter nicht-Volljaehriger die Zutaten erhalten habe, dann komme ich erst gar nicht auf die Idee, dass mein Vorhaben nicht erlaubt ist.



gelangweilt



Ich pausiere auf unbestimmte Zeit.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Sandmann am 17.08.2007 - 12:35.
Beitrag vom 17.08.2007 - 12:35
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Duncan ist offline Duncan  
2359 Beiträge - Qualitätslarper
Duncan`s alternatives Ego
Na ja ist doch aufschlussreich...
Vielen Dank

@chamenos:
Na das mit diesen Perkussionswaffen klingt spannend.
Aber laeuft das nicht wieder auf diese Kindermunition hinaus?
Die ist mir def. nicht laut genug und in Schlachtelaerm weder zu hoeren noch zu sehen..

Ich will doch einfach nur ne legale "unscharfe" Waffe haben die mehr Rauch und Krach macht als son Kinderspielzeug!



Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes



dubistdeutschland
Beitrag vom 20.08.2007 - 12:46
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Khagan ist offline Khagan  
1846 Beiträge - Qualitätslarper
Khagan`s alternatives Ego
Hab mir mal überlegt bei einer Hakenbüchse den Stiel (also das was man sich unter die Schulter klemmt) hohl zu bauen und da den Drucklufttank einer super-soaker einzubauen. Die könnte dann ne schöne Wolke Mehl vorne aus dem Rohr rausjagen, beim Abschuss.

Das Mehl kann man Stilecht aus ner Pulverflasche als Schwarzpulver ins Rohr schütten und das aufpump-teil der Super-Soaker könne man durch nen verlängerten Schlauch unters Rohr verlegen, so das es aussieht als ob man die Knarre schön stopft. Zum Abschiessen könnte man die altbekannten einmachgummi-Geschosse der Oschenheimer nehmen.

Woher der Knall kommen soll ist mir bis jetzt aber auch noch nicht eingefallen (irgendein Knalkörper oder sowas)

Gruß Khagan



Beitrag vom 20.08.2007 - 14:19
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