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Rechtliche Hintergründe und Fragen zu einer LARP-Convention |
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417 Beiträge - Alter Hase
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Ich hätte ein, zwei Fragen zu der rechtlichen Natur einer LARP-Convention und möglichen Konsequenzen.
Wenn ich eine Con auf einem öffentlichen Gelände einer Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden lassen will, von welchen Behörden muss ich mir die Einwilligung dafür holen und können diese mein Vorhaben grundlos blockieren, bzw. müssen sich für deren Verweigerung mir gegenüber nicht rechtfertigen?
Beispiel: Mitten in der Pampa im Nirgendwo Deutschlands steht eine Burgruine die für jeden zugänglich ist. Kein Mensch ist weit und breit in Sicht. Die Gemeinde, deren Erlaubnis ich ja brauche, um dort nächtigen zu dürfen, die Dixi-Klos abstellen, etc. verweigert mir stur und ohne Begründung die Nutzung dieses Geländes.
Also ich glaube nicht, das man in einem solchen Fall etwas dagegen unternehmen, falls doch würde ich mich freuen. Kennt sich jemand mit der Rechtslage genauer aus? Wie verhält es sich grundsätzlich mit Campen auf ungenutzten Wiesen und Feldern? Wildcampen ist ja generell untersagt. Aber dürfte man mit der Erlaubnis der jeweiligen Stadt oder Gemeinde für zwei oder drei Tage irgendwo seine Zelte aufschlagen, wenn man den Flecken Erde so hinterläßt wie man ihn gefunden hat?
PS. Wenn ich daran interessiert bin, so utopisch das auch klingen mag, ein Grundstück zu kaufen das einer Gemeinde oder Stadt gehört ... Wer ist die erste Instanz an die ich mich wenden muss, um Schotter zu lassen und kann sich auch dort eine Gemeinde stur stellen, und sich mir als Käufer gegenüber verweigern?
EDIT: Bitte fragt nicht an um was für eine Ruine es sich handelt. Das oben angegebene Beispiel bleibt erst einmal eine Fiktion die meinem Hirn entsprungen ist ... ich bin eben sehr ... pessimistisch und stelle mich schon im Vorfeld auf alles mögliche ein.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von balean.kryn am 26.09.2007 - 14:01.
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Beitrag vom 26.09.2007 - 13:53 |
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RE: Rechtliche Hintergründe und Fragen zu einer LARP-Convention |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von balean.kryn
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Wenn ich eine Con auf einem öffentlichen Gelände einer Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden lassen will, von welchen Behörden muss ich mir die Einwilligung dafür holen und können diese mein Vorhaben grundlos blockieren, bzw. müssen sich für deren Verweigerung mir gegenüber nicht rechtfertigen?
Beispiel: Mitten in der Pampa im Nirgendwo Deutschlands steht eine Burgruine die für jeden zugänglich ist. Kein Mensch ist weit und breit in Sicht. Die Gemeinde, deren Erlaubnis ich ja brauche, um dort nächtigen zu dürfen, die Dixi-Klos abstellen, etc. verweigert mir stur und ohne Begründung die Nutzung dieses Geländes. |
NIchts? Ich meine, du könntest versuchen irgendwo zu klagen, aber sicherlich nicht ohne großen finanziellen Aufwand und eine ordentliche Begründung! Normalerweise bekommst du eine Rechtfertigung, so du denn eine Ablehnung erhälst. Ansonsten, da es sich ja um eine Veranstaltung handelt würde ich es zu erst beim Ordnungsamt probieren. Es sei denn die Dörfer/Städte/Kommunen regeln das in eigener Zuständigkeit.
Zitat Wie verhält es sich grundsätzlich mit Campen auf ungenutzten Wiesen und Feldern? Wildcampen ist ja generell untersagt. Aber dürfte man mit der Erlaubnis der jeweiligen Stadt oder Gemeinde für zwei oder drei Tage irgendwo seine Zelte aufschlagen, wenn man den Flecken Erde so hinterläßt wie man ihn gefunden hat? |
Grundsätzlich verboten. Ich bin mir nicht sicher, ich denke bei öffentlichen oder sogar faktisch öffentlichen "Land" wirst du auch keine Außnahmegenehmigung bekommen. Anders sieht es wieder mit privaten Besitz aus, da kannst du ja theoretisch fast alles drauf machen, was du willst. Ich denke dort wird sicher eine Augen-zu-drück-Lösung mit der Kommune finden lassen, wenn du dafür beim örtlichen Getränkehändler einkaufst oder so... - Kommunikation ist alles bei Ordnungswidrigkeiten und dem Oppertunitätsprinzip.
Zitat
PS. Wenn ich daran interessiert bin, so utopisch das auch klingen mag, ein Grundstück zu kaufen das einer Gemeinde oder Stadt gehört ... Wer ist die erste Instanz an die ich mich wenden muss, um Schotter zu lassen und kann sich auch dort eine Gemeinde stur stellen, und sich mir als Käufer gegenüber verweigern? |
An die Gemeinde oder die Stadt würde ich sagen. Wobei es unwarscheinlich ist, dass sie kulturhistorische Gegegenden, wie zum Beispiel eine Burgruine, verkaufen werden. Sicherlich, wenn die Stadt/Kommune/Dorf dein Konzept nicht gut findet. Warum sollten sie es denn auch verkaufen müssen. Aber ich denke hier kann man auch viel durch reden lösen. EIn gutes Konzept i.V.m. ein paar lukrativen Vorschlägen sind doch sicherlich in den fast-pleite-Kommunen gerne gehört. Ich würde einfach anfragen...mehr als nein sagen können sie ja nicht
Aber selbst wenn du das Geländestück erhälst, heißt das nicht, dass du es für solche Veranstaltungen nutzen darfst! Eine Burgruine wird in den Augen des Ordnungsamtes sicherlich kein geeigneter Ort sein für Schwertkämpfe, zumindestens nicht ohne Umbauten... - aber wie gesagt manchmal werden Genehmigungen dennoch erteilt, nur etwas teurer - habe ich gehört... ^^
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Beitrag vom 26.09.2007 - 14:14 |
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264 Beiträge - Hardcore-Larper
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Wie hieß es so schön in der E-Mail die ich gestern bekam von einem Freund zum Thema Con auf einem Gelände eines Vereins:
Zitat Darauf werde ich aufbauen.
Unserem lieben Vorstand muß man einfach überrumpeln und mit Konzepten und Machberkeitsstudien zumüllen, dann geht fast alles. Nebenbei habe ich schonmal ein wenig in den Gremien gekungelt. |
Kurzum:
Es ist politik, wenn du etwas möchtest rede zuerst mit der Sekretärin, dann mit dem Bürgermeister und mit den Gremien, DANN stelle einen Antrag... hilft ungemein und wenn du das ganze ordentlich aufziehst und die Schirmherrschaft dem Bürgermeister aufdrückst, sollte es garkein Problem mehr geben... so oder so ähnlich ;-)
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www.taverne-im-nebel.de
- Hier bekommen die Gäste mehr als sie erwarten. |
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Beitrag vom 12.10.2007 - 12:18 |
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347 Beiträge - Alter Hase
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Die Frage ist ob sich das Gelände wirklich im Besitz der Gemeinde befindet. Nur weil es frei zugänglich ist heißt das nicht das es nicht in privater Hand ist oder in der Hand irgendeiner Stiftung (grade bei Ruinen nicht ungewöhnlich). Wenn sich um die Ruine Forst oder Felder befinden ist es ausserdem möglich das die Ruine zu einer verpachteten Parzelle gehört.
Am besten wendest du dich da an das örtlich zuständige Liegenschaftsamt um herauszufinden in welcher Hand sich das Gelände befindet.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von J.D. am 12.10.2007 - 12:53.
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Beitrag vom 12.10.2007 - 12:51 |
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309 Beiträge - Alter Hase
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Um Eigentums Fragen kümmert sich das für die Gemeinde zuständige Grundbuchamt, welches du zumeist im jeweiligen Amtsgericht findest. nachsehen is glaub ich fast umsonst (?) nen Ausdruck kostet dann etwas mehr Schotter.Wenn du
so was Kaufen möchtest,, solltest du auf Altlasten, Altschulden und sonstige Eintragungen sehr genau achten. Z.B. Nur weil du etwas kaufst heißt es ja nicht, das du es auch benutzen darfst. Und du solltest sehen, was für ein Gelände das ist. Landwirtschaftliche Nutzfläche, Baugrundstück, Naturschutzgebiet usw.
Zitat von welchen Behörden muss ich mir die Einwilligung dafür holen und können diese mein Vorhaben grundlos blockieren, bzw. müssen sich für deren Verweigerung mir gegenüber nicht rechtfertigen? |
Wenn du es anmelden möchtest (und das ganz Offiziell ) solltest du das Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, ggf Forstamt, die umliegenden Bewohner und ganz evtl. das Finanzamt. ( ich hab bestimmt noch drei Ämter vergessen ).
Ich weiß zwar nicht ab welcher Personenzahl das eintritt und ob es da übrhaupt nen Gesetzt zu gibt, aber wenn es etwas größer werden soll, solltest für eine medizinische Versorgung sorgen. Und da mit meine ich nicht die übliche ich habe drei Sannis mit dem Verbandskasten Geschichte.
Aber idr. reicht es aus, wenn du mit ( je nach größe des Dorfes ) mit dem Gemeinderat, dem Dorfsheriff und der Orts-Feuerwehr mal nett ein paar Worte wechselst. Wenn du in den Wald willst auch mit dem Förster.
Zitat Aber dürfte man mit der Erlaubnis der jeweiligen Stadt oder Gemeinde für zwei oder drei Tage irgendwo seine Zelte aufschlagen, wenn man den Flecken Erde so hinterläßt wie man ihn gefunden hat? |
Es könnte allerding Probleme geben, wenn du die Campingverordnung nicht einhälst. Also du mußtz.B.: 1 Dixi/ 30 ( ich weiß die genauen Zahlen leider nicht ) Personen da haben. Wasser/Abwasser muß geregelt sein und die Zelte müssen einen gewissen (ich glaube 2 Meter ?) Abstand zueinander haben. Kein bzw. sichers Offenes Feuer usw.
Zitat ich bin eben sehr ... pessimistisch und stelle mich schon im Vorfeld auf alles mögliche ein. |
Ich kenne da einen sehr guten Anwalt, der den Fachbereich Miet-und Grundstücksrecht hat. Is aber nen bischel teurer
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Die EU-Gesundheitsminister warnen:
Dieser Mann ist schizophren, Antworten sie bitte zur Vermeidung unvorhersehbarer Psychosen nur unter Einbeziehung eines Psychiater ihres vertrauens.
Morten nur echt mit dem Hut
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von morten am 14.10.2007 - 09:49.
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Beitrag vom 14.10.2007 - 09:44 |
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11 Beiträge - Tavernengänger
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Na, ich will nicht klugschietern, aber Grundstücks- bzw. Mietrecht ist die falsche Richtung und wird dich nicht effektiv weiterbringen. Es sei denn, dass du wirklich ein Grundstück erwerben oder pachten willst. Dann ist das Liegenschaftsamt der jeweiligen Gemeinde dein richtiger Ansprechpartner. Diese werden dir sagen, unter welchen Vorstellungen die Gemeinde bereit ist, das Land zu verkaufen oder zu verpachten.
Hier geht es aber um tiefstes Verwaltungsrecht und ist ein wenig verzwickter.
Ich gehe davon aus, dass du nur eine Genehmigung für das Zelten auf deinen Con benötigst.
Ich empfehle dir einfach das Landesnaturschutzgesetz des jeweiligen Landes, in dem dein Con stattfinden soll, durchzustöbern. In aller Regel wirst du darin einen Passus finden, der das Zelten auf nicht dafür vorgesehene Flächen regelt. Üblich ist nämlich eine Ausnahmeregelung und somit die Möglichkeit, eine Genehmigung für die Veranstaltung bei der hiesigen ( unteren) Naturschutzbehörde zu beantragen. Die ( untere) Naturschutzbehörde ist in der Regel in der hiesigen Gemeinde zu finden, dort dem Ordnungsamt angegliedert und als Amt für Naturschutz ausgewiesen.
Es gibt zwischen den Landesnaturschutzgesetzen Unterschiede, darin kann ich dir keinen verbindlichen Tipp geben, aber du musst einmal schauen, wann die Ausnahmeregelungen greifen. Meistens muss die geplante Veranstaltung einen Jugend-, Sport- oder ähnlichen pädagogisch wertvollen und kulturell interessanten Hintergrund besitzen.
Die untere Naturschutzbehörde hat dir auf deinen Antrag sodann eine begründete Absage zu erteilen oder deinem Antrag zu genehmigen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Dein Antrag kann durch das Amt mit Auflagen belegt werden. Also z.b. Dixies, Sauberkeit vor Ort, kein Feuer..und vieles mehr.
Bei Burgruinen solltest du mal schauen, was das Amt für Denkmalschutz dazu sagt. Auch hier verweise ich auf die einschlägigen Gesetze und vielleicht den Ausnahmegenehmigungen. Wenn du Glück hast, wird die (untere) Naturschutzbehörde dir da weiterhelfen können und schon innerhalb der Genehmigung dir Auflagen, die den Denkmalschutz umfassen, erteilen. Aber auch darin unterschieden sich die Ämter, daher kann ich dir keinen verbindlichen Tipp geben.
Wildcampen ist per se nicht verboten. Siehe oben. Auch hier ist es von Land zu Land unter Umständen unterschiedlich geregelt.
Für weitere Fragen kannst mich ja anmailen.
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Knappenlord des bretonischen Reiches
Kronknappe des Fürsten von Bretonien und
...überhaupt ne derbe Muffe. |
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Beitrag vom 23.10.2007 - 10:53 |
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309 Beiträge - Alter Hase
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Kann sein, das ich ihn falsch verstanden haBE, aber hat er nicht Kaufen oder Pachten geschrieben?
Wenn er es nur mal benutzen will, is das antürlich ne andere rechtliche Fachrichtung.
Und das Liegenschaftsamt ist auch nur Ansprechpartner, wenn es sich bei dem Gelände um Besitz der Gemeinde, des Landes oder des Bundes handelt. Mann kann ja aber auch von Privatpersonen etwas mieten/pachten/kaufen. Wenn man sich dann ein Gelände ausgesucht hat, und man nicht weiß, wem es gehört, kann man beim Grundbuchamt fragen, wer der Eigentümer ist.
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Die EU-Gesundheitsminister warnen:
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Morten nur echt mit dem Hut
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Beitrag vom 25.10.2007 - 00:31 |
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417 Beiträge - Alter Hase
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@ mortem & bebe - jau, vielen dank!
bebe hast mir wirklich weiter geholfen. in meinem speziellen fall geht es um das bundesland sachen-anhalt.
und mortem hat auch nicht ganz unrecht, ich wollte auch wissen, wie sich die grundlage mit dem kauf solcher objekte verhält - auch wenn es in meinem fall sehr unwahrscheinlich sein wird, dass ich in den genuss vom kauf meiner eigenen, absolut abgelegenen und idyllischen burgruine kommen werde.
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Beitrag vom 27.10.2007 - 00:07 |
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