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Beitrag
Fargo ist offline Fargo  
Urheberrecht vs. Rechte am eigenen Bild im Larp
1483 Beiträge - Qualitätslarper
Fargo`s alternatives Ego
Diesen Punkt möchte ich aus aktuellen Anlass mal aufgreifen und eure Meinung darüber hören, inwieweit diese beiden Rechtsgrundlagen mit dem gewohnheitsmäßigen Veröffentlichen von Larpbildern verbinden lassen.

Ralf/Wutz hat aktuell Bilder von der TiN zur Verfügung gestellt, bei denen ausdrücklich auf das Urheberrecht und das Verbot hingewiesen wird, diese Bilder weiter zu verwenden (insebesondere in den gängigen Social Networks). Das ist als Künstler bzw. Urheber (letzteres klingt schon fast wieder abwertend glücklich ) zweifelsohne möglich.

Aber wie geht man als selbiger nun mit den Rechten am eigenen Bild um? Ok, jetzt könnte man sicher denken "Hey, diese wurden doch in den AGB an den Veranstalter abgetreten" - aber das ist der Punkt, dies gilt dann auch nur für vom Veranstalter in Auftrag gegebene Bilder...oder irre ich da?

Wie seht ihr das...als Fotograf, als unfreiwilliges oder bewusst inszeniertes Model? Darf (im moralischen Sinne)/muss/sollte der Fotograf die Weiterverwendung verbieten? Darf er dann aber überhaupt auch alle Bilder veröffentlichen?





.



Zitat
Reenactment? ... Nee, dafür fehlen mir noch 5 Punkte!

lachend


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Fargo am 26.04.2010 - 21:07.
Beitrag vom 26.04.2010 - 21:06
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Aliena ist offline Aliena  
79 Beiträge - Gewandungsgriller
Aliena`s alternatives Ego
Wenn man ganz pingelig sein möchte - müsstest du, bevor du ein Bild online stellst jeden auf dem Bild nach der Erlaubnis fragen.
Ich mache das eigentlich nie wenn ich auf Buchmessen oder Kostümwettbewerben unterwegs bin.
Wenn ich selber vor der Kamera stehe (bewusst) - habe ich mittlerweile immer eine art (Pseudo) Vertrag, damit der Fotograf nicht auf die Idee kommt mich auf einer x-belibigen Seite veröffentlichen kann. So ist man auf der sicheren Seite.
Seriöse Fotografen/Veranstalter würden allerdinsg, nach meiner Erfahrung, niemals dagegen stellen wenn jemand ein Foto von sich gelöscht haben möchte.

Die meisten Fotografen behalten sich vor zu sagen, dass ein Bild nur in ihrer Gallery bleiben soll - oder sie entsprechend als Credit bezeichnet werden. Was man auch verstehen kann, denn nicht nur das Model zeichnet ein gutes Bild aus, sondern auch der Fotograf.

So sehe ich das glücklich Und so kenne ich es von meinen Fotoshootings und den Seiten wo ich sie ab und an hochlade. Wie die Rechtslage nach Absatz x und Klausel Y aussieht weis ich nicht. Das ist nur meine Meinung/Ansicht zu dem Thema.

Grüße,

der Grünschnabel glücklich)
Beitrag vom 26.04.2010 - 21:30
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Baldwin ist offline Baldwin  
453 Beiträge - Alter Hase
Baldwin`s alternatives Ego
Ohne jetzt rechtsverbindliche Informationen zu geben, meine ich mich aus meinem Seminar zum Medien- und Urheberrecht an Folgendes erinnern zu können:

1. Jeder darf selbst bestimmen, ob ein Bild von ihm im Internet veröffentlicht werden darf oder nicht
2. Wer durch z.B. Bezahlung für's Posieren dieses Recht abtritt hat dieses Recht nicht mehr.
3. Ich halte es für mehr als fragwürdig, dass eine pauschale "Rechtsabtretung" durch bloße Teilnahme an einer Larp-Veranstaltung auf Basis von AGBs erfolgen kann.
4. Das Urheberrecht kann NICHT abgetreten werden, lediglich Nutzungsrechte - wer das Foto geschossen hat, ist auch immer der Urheber!

Für weitere Infos hilft die Seite der gefährlichen Halbwissens weiter, im Zweifel aber immer auch der Gesetzestext (hier oder hier).





Spandauer Knüppelkrieg von 1567


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Farold von Arnheim am 26.04.2010 - 22:02.
Beitrag vom 26.04.2010 - 22:00
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Wutz der Wirt ist offline Wutz der Wirt  
526 Beiträge - Larp-Gott
Wutz der Wirt`s alternatives Ego
Vllt. sollte ich mich als persönlich angesprochener auch mal melden ...

Thema "Social Networks" ... beim Veröffentlichen von Bildern werden diesen Netzwerken automatisch sämtliche Nutzungsrechte übertragen. Jene Netzwerke nutzen dann u.a. die Bilder um Werbung zu machen ... und verdienen somit indirekt oder direkt Geld mit u.a. meinen Bildern.
Deshalb möchte ich meine Bilder nicht auf solchen "Social Networks" finden.

Zum Thema Urheberrecht wurde ja schon einiges gesagt.

Zum Thema "Recht am eigenen Bild".
Klar, jeder Fotografierte, wenn nicht irgendein anderer Ansrpruch vorhanden sein könnte, kann da nen Veto einlegen und wenn man ganz genau sein möchte müsste man wirklich jede einzelne Person fragen.
Es wird allerdings nicht nur in unseren Kreisen geduldet, sondern allgemein teilweise auch vor Gericht, wenn Bilder wie im beschriebenen Fall online gestellt werden.
Was jedoch gegeben sein muss ... die Möglichkeit, dass sich eine gezeigte Person bei jmd. beschweren kann. Wenn der Urheber (in diesem Fall ich) aber nicht reagiert, dann wirds kritisch. Dies ist übrigens noch ein Grund gegen "Social Networks" und auch gegen sämtliche Speicherplätze, die ich nicht mein Eigen nenne!
Auf meinem Speicherplatz kann ich nämlich löschen ... auf fremden Speicherplätzen habe ich keine Kontrollen mehr darüber.
Die Ansprechbarkeit ist hier und da bei "Fremdspeicherplätzen" übrigens auch ein Problem!

Was den Löschvorgang von Bildern angeht ...
hier wären wir dann auch bei einem Problem ... google und seine Bildersuche (+Konsorten) ... Hier kann ich als Urheber nur versuchen dies zu verhindern, bzw. im Fall eines Falles eine "böse" Mail an google (+Konsorten) schreiben.

LG Ralf



Wutz seine Tavernenseite: http://Wutz.Foto-Legler.de
Fotos: http://Drakenstein.Foto-Legler.com
---
Kinderfotografie: KIDS@Foto-Legler
Fotografie: Foto-Legler.com
---
Beitrag vom 26.04.2010 - 23:12
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Wutz der Wirt ist offline Wutz der Wirt  
526 Beiträge - Larp-Gott
Wutz der Wirt`s alternatives Ego
Nachtrag ... Thema AGB, etc ...

Nutzungsrechte in begrenzten Maßen können übertragen werden. ABER selbst hier hat der Urheberwas den Verwendungszweck letzendlich angeht gefragt zu werden!
Wer sich an solche Regeln nicht hält hat unter Umständen nicht wirklich Spaß an den Nutzungsrechten!

Und ... ich spreche da aus Erfahrung!

Ich habe übrigens bisher keine AGB beim Larp gelesen, welche korrekt geschrieben ist auf die Übertragung von Nutzungsrechten bezogen. Bisher waren alle in diesem Bereich ungültig.



Wutz seine Tavernenseite: http://Wutz.Foto-Legler.de
Fotos: http://Drakenstein.Foto-Legler.com
---
Kinderfotografie: KIDS@Foto-Legler
Fotografie: Foto-Legler.com
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Wutz der Wirt am 26.04.2010 - 23:16.
Beitrag vom 26.04.2010 - 23:15
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Aliena ist offline Aliena  
79 Beiträge - Gewandungsgriller
Aliena`s alternatives Ego
Man tritt bei Studi VZ und co. seine Recht an Bildern ab?
Au weiha...aber ok man lernt nie aus, ein Grund mehr sich nicht dort anzumelden...
Beitrag vom 26.04.2010 - 23:26
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Wutz der Wirt ist offline Wutz der Wirt  
526 Beiträge - Larp-Gott
Wutz der Wirt`s alternatives Ego
Man tritt die Rechte nicht ab, man überträgt den Betreibern Nutzungsrechte.



Wutz seine Tavernenseite: http://Wutz.Foto-Legler.de
Fotos: http://Drakenstein.Foto-Legler.com
---
Kinderfotografie: KIDS@Foto-Legler
Fotografie: Foto-Legler.com
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Beitrag vom 26.04.2010 - 23:26
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Fargo ist offline Fargo  
1483 Beiträge - Qualitätslarper
Fargo`s alternatives Ego
Bevor es unter Umständen missverstanden wird - das war jetzt nicht gegen Ralf/Wutz, ich habe es nur an dieser Stelle aufgegriffen, weil es eben gerade nochmal sehr deutlich wurde.

Ist das jetzt tatsächlich bei allen Social Networks so, dass Nutzungsrechte abgetreten werden oder gilt das nur für 1-2 reichlich bekannte, deren Geschäftsbedingungen nun andere mittragen?

Zumal die Frage der Veröffentlichung durchaus berechtigt ist, da ich selbst den Fall schon erlebt habe, dass diese im Vorfeld untersagt wurde. Gerade bei einem "Bilderberg" läuft man daher schnell Gefahr, doch versehentlich ein Bild zuviel zu veröffentlichen. Mein Lösungsansatz war seinerzeit, die Galerie via Passwort vor dem Zugang Dritter zu schützen und nur Conteilnehmer diese weiter zu reichen.

Gibt es denn generell auch Larper hier, die sich eben nicht gern veröffentlicht sehen?

Desweiteren erlebt man natürlich auch immer wieder, das Bilder von Nutzern abgegriffen werden, und man nicht mal mehr auf den Urheber/Fotografen verweist (meiner Meinung nach das mindeste, was man tun kann wenn einem ein Bild gefällt). Sind im Netz veröffentlichte Fotos sowas wie Freikarten?



.



Zitat
Reenactment? ... Nee, dafür fehlen mir noch 5 Punkte!

lachend
Beitrag vom 26.04.2010 - 23:30
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Wutz der Wirt ist offline Wutz der Wirt  
526 Beiträge - Larp-Gott
Wutz der Wirt`s alternatives Ego
Gleich vorweg ... ich hab mich jetzt nicht angegriffen gefühlt.
Mir ging es darum meine Intentionen zu erklären.zwinkern

Thema "Social Networks" ... ich selber habe mich nur mit FB und StudiVZ+Anhängen befasst. Allgemein traue ich aber solchen Netzwerken nicht wirklich über den Weg und von mir gibt es dort dem entsprechend nur ziemlich kontrollierten Input.
Leider wird das auch immer mehr Usus sich auf diesem Wege einfach mal Nutzungsrechte zu verschaffen.
Da diese Seiten allerdings vielfach ihre AGBs abändern ... würde es mich auch nicht wundern, dass ich selber hier oder dort nicht mehr auf dem aktuellen Stand bin. Aus der Vergangenheit habe ich aber gelernt, dass ich an dieser Stelle den SN nicht trauen sollte.

Selbst heise.de ist davon übrigens nicht ganz frei!

Das abgreifen von Bildern ist ein relativ großes Problem. Auch das eigene Logo im Bild ist heute eher kein Problem mehr ... im Gegenteil ... "man" wird immer dreister und retuschiert es einfach weg. Auch mit ein Grund, warum ich es schon nicht mehr mit einfüge.
Ein Großteil hat aber wenigstens in der hiesigen Szene die Muße nachzufragen ... und die, die es nicht tun ... bekommen eins auf die Finger gehauen ... gerade vor kurzem geschehen ... Namen werden nicht genannt ... die Person hat schon nen schlechtes Gewissen bis sonst wo hin *glaub*.

So, ab ins Bette ... bis die Tage, ohne Frage.zwinkern

NACHTRAG ... wenn mich jemand anspricht, dass er die Bilder nicht veröffentlicht haben will ... habe ich mir das bisher immer gemerkt und befolgt. Viel schlimmer ist es allerdings hier und da ggf. mit Videos! (Siehe Musik)
Bisher hat mir zum Glück da noch niemand den Kopf abgerissen, wenn jemand sich mal nicht sehen wollte ... wird halt entfernt und gut ist.



Wutz seine Tavernenseite: http://Wutz.Foto-Legler.de
Fotos: http://Drakenstein.Foto-Legler.com
---
Kinderfotografie: KIDS@Foto-Legler
Fotografie: Foto-Legler.com
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Wutz der Wirt am 26.04.2010 - 23:43.
Beitrag vom 26.04.2010 - 23:39
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Andy ist offline Andy  
RE:
2270 Beiträge - Qualitätslarper
Andy`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Fargo

Ist das jetzt tatsächlich bei allen Social Networks so, dass Nutzungsrechte abgetreten werden oder gilt das nur für 1-2 reichlich bekannte, deren Geschäftsbedingungen nun andere mittragen?




Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass gängige Social Networks versuchen, sich alle Rechte an allen Inhalten über ihre ABG unter den Nagel zu reißen. Inwiefern das vor deutschen Gerichten Bestand haben würde, ist noch offen. Eine kurze Einsicht in die Debatte um Facebook Nutzungsbedingungen gibts hier: http://blog.handelsblatt.com/indiskretion/2009/02/18/was-facebook-richtig-macht-und-was-falsch/

Generell zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet hat Udo Vetter (Betreiber von lawblog.de) vor Kurzem im Rahmen der rebähublica ein bißchen was erzählt: http://www.youtube.com/watch?v=sfiQCq42Q_E&sns=em

Kurz gesagt: Gerade bei Fotos ist das Urheberrecht ziemlich strikt, so daß man sich meist nicht einmal mit dem Zitatrecht herausreden könnte. Wer mal nach 'Marions Kochbuch' googlen tut, erkennt auch, dass widerrechtliches Verwenden fremder Fotos (und wenn's nur ein Bild eines Brötchens ist) sehr schnell sehr teuer werden kann.

Gruß
ANDY


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Andy am 27.04.2010 - 03:42.
Beitrag vom 27.04.2010 - 03:41
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Dein Lieblingsuser ist offline Dein Lieblingsuser  
513 Beiträge - Larp-Gott
Mein Einschätzung aus meinem Kurs Medienrecht an der HTW-Berlin:

Ein schlecht gelaunter LARPer könnte zusammen mit einem Anwalt viel schaden anrichten.

Das Recht am eigenen Bild ist hier ja schon mehrfach genannt. Ob die Klauseln die viele Leute in ihren AGB stehen haben da wirksam wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Wieviele von den Con Betreiber lassen die AGB wirklich von einen Amwalt prüfen. Das ist doch eher abschreiben und selbst ausdenken was hier passiert.
Außerdem stellen sich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen ja noch ganz andere Fragen.

Wenn jemand von euch an der HTW eingeschrieben ist, kann ich ihm nur empfehlen Medienrecht in FB IV vom Studiengang IMI bei Keil zu belegen. Das ist sehr aufschlussreich und wenn man ihn kennt und der HTW trifft beantwortet er auch gerne Fragen.



Ich pausiere auf unbestimmte Zeit.
Beitrag vom 30.04.2010 - 13:36
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Gabriel_v._Rabenblut ist offline Gabriel_v._Rabenblut  
74 Beiträge - Gewandungsgriller
Wo es ein wenig schwieriger wird, ist bei allgemeinen Fotos, das heißt, wenn Leute zufällig ins Bild laufen etc. da liegen die Rechte lediglich beim Fotographen...gut der gesetzestext dazu ist ein wenig alt und ich weiß nicht mehr ob er wirklich noch bestand hat...
aber prinzipiell sollte jeder der Fotos macht so kullant sein und die Person die das nicht möchte unkenntlich machen und was ich bis jetzt auf Cons so erlebt habe klappt das auch recht gut.

Die AGBs, wenn dieser Punkt eingefügt wird was ich bis jetzt nur glaube ich viermal gelesen habe, das der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Fotos machen und sie die Urheber sind und die Rechte daran haben und die Teilnehmer im Vorfeld widersprechen müssen das sie keine Fotos von sich wollen sind rechtskräftig und per Anwalt geprüft. Das heißt wenn der Veranstalter das so schreibt und dann später eine Person sich meldet das sie das gar nicht wollte hat sie leider keine rechtliche Handhabe mehr, dann geht das nur noch über die Kullanzregelung.

Das kopieren von Fotos von Websites die dem Urheber gehören ist eine Verletzung des Urheberrechts und kann sehr unschön werden, glaubt mir das habe ich gelernt...nein hatte nichts mit Wutz zu tun das war weit früher...

Ist übrigends bei Fotos das gleiche wie mit Texten...gehört zum Eigentum des Urhebers.
Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von dritten zu verwenden.

Wie gesagt mein Wissensstand was die Gesetze angeht ist etwas veraltet und kann so nicht mehr ganz korrekt sein, also bitte nicht kreuzigen wenn das so nicht mehr ganz aktuell ist.



Ich bin ein Kind des Lichts und der Schatten. Ich muß mein Leben geben um zu dienen, nicht einmal der Tod kann mich erlösen
Beitrag vom 01.05.2010 - 10:51
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Fargo ist offline Fargo  
1483 Beiträge - Qualitätslarper
Fargo`s alternatives Ego
Ich bin jetzt kürzlich auf folgenden, recht umfassenden Artikel zum Fotorecht aufmerksam gemacht worden (PDF - 2,26 MB)

Allerdings hatte ich noch nicht die Zeit, ihn vollständig und genauer zu lesen. Er macht aber auf den ersten flüchtigen Blick einen guten Eindruck und daher will ich ihn nicht vorenthalten.



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Zitat
Reenactment? ... Nee, dafür fehlen mir noch 5 Punkte!

lachend
Beitrag vom 11.05.2010 - 10:12
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Lucia ist offline Lucia  
28 Beiträge - Tavernengänger
Lucia`s alternatives Ego
Das Urheberrecht kann durch den Fotografen durchaus abgetreten werden - gegen entsprechendes Geld oder wenn es ihm egal ist, auch für lau. Selbes gilt auch für das Recht am eigenen Bild. Wir haben das aktuell, wo unsere Models das Recht aufs eigene Bild abtreten - hierbei wurde aber vertraglich mit dem Model genau definiert, wo und in welchem Rahmen es zu einer Veröffentlichung kommt.

Sind mehrere Personen im Bild (z.Bsp. bei einer Schlacht oder einem Gelage) so liegen die Rechte wie schon gesagt, beim Fotografen. Da es sich bei einem Con nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt, können die Personen durchaus vom Fotografen verlangen, dass sie unkenntlich gemacht werden.

Zum Kopieren von Bildern von Homepages und dem Weiterveröffentlichen - man ist auf der sicheren Seite, wenn man vorher den Urheber (ist ja meist der Fotograf) anschreibt / anruft und nachfragt, ob das ok geht. In den meisten Fällen wird der Fotograf nichts dagegen haben, solange man das Copyright drunterschreibt.

Dies sind keine rechtsverbindlichen Aussagen, lediglich Erfahrungen aus unserer Agentur. grosses Lachen


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Lucia am 12.05.2010 - 09:14.
Beitrag vom 12.05.2010 - 09:13
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Lenora ist offline Lenora  
1287 Beiträge - Qualitätslarper
Lenora`s alternatives Ego
Zitat
Das Urheberrecht kann durch den Fotografen durchaus abgetreten werden - gegen entsprechendes Geld oder wenn es ihm egal ist, auch für lau. Selbes gilt auch für das Recht am eigenen Bild. Wir haben das aktuell, wo unsere Models das Recht aufs eigene Bild abtreten - hierbei wurde aber vertraglich mit dem Model genau definiert, wo und in welchem Rahmen es zu einer Veröffentlichung kommt.



Das nennt man Lizenzvertrag, wobei Lizenzen zur Nutzung vergeben werden.

Das Urheberrecht ist und bleibt ein nicht übertragbares Recht und es kann auch nicht darauf verzichtet werden. Aber man kann Lizenzen (entgeldlich oder unentgeldlich) vergeben.





"Lenora Gewandungen" - Website

"Aurerijahr" Website - Website zu Cons, Orga und Spielergruppe

Wer bin ich? (Vorstellungsthread)



Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Lenora am 12.05.2010 - 12:37.
Beitrag vom 12.05.2010 - 12:36
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Baumstruktur - Signaturen verstecken
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