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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Irgendwie lese ich immer wieder in Agb sowas wie:
"der Konsum von hartem Alkohol und Drogen ist verboten und führt zum ausschluss der Veranstaltung"
Ich frage mich was diese Klausel soll. Meiner Meinung dient sie nur dafür, dass Orgas zu betrunkene Leute der Veranstaltung verweisen können. Da der Konsm von illegalisierten Drogen in der Brd eh verboten ist, ist der 2. Punkt auch quatsch.
Ich sehe eigentlich auf jeder Veranstaltung Leute die harten alkohol trinken.
Ich will nicht das eine Diskussion über kämpfen in betrunkenem Zustand losbricht.
Ich frage mich nur was ein allgemeines Verbot soll?
wir haben die Klausel so bei uns drin und ich finde das reicht vollkommen.Zitat 5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. |
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Duncan am 12.09.2007 - 11:47.
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Beitrag vom 12.09.2007 - 11:46 |
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3041 Beiträge - JackassLarper
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Kommt darauf an, auf welch Deiner Orgas Du Dich beziehst, Fabi. Bei Lydra stand eindeutig auf der letzten SC-Anmeldungsbestätigung sinngemäss, dass das konsumieren harter Alkoholika zum Ausschluss von der Veranstaltung führen wird.
Meines Erachtens dienst diese AGB-Klausel vor allem zum Haftungsausschluss. Das heisst, WENN etwas passiert, weil jemand besoffen war oder während jemand der Beteiligten besoffen war, dass die Orga halbwegs ausm Schneider ist, da sie schon in den AGB darlegt, dass sie so ein Verhalten - ergo saufen - nicht fördert.
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Beitrag vom 12.09.2007 - 12:14 |
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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Sorry meinte die Rauschzeitorga.
Hab bei Lydra nur kreative Funktionen.
Rechtlich hat das meines beachtens keinen belang, da Haftungsausschlüsse eh recht beschränkt sind.
Zumal im Falle des Falles ja dann eh spezielle Tatbestände greifen.
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
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Beitrag vom 12.09.2007 - 12:22 |
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235 Beiträge - Hardcore-Larper
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Hm, jemand, der nen Schluck Whiskey trinkt, wird rausgeworfen, aber ein anderer, der n Kiste Bier einatmet, darf bleiben?
Da find ich die Auto-Klausel doch sinnvoller.
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Beitrag vom 12.09.2007 - 12:27 |
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220 Beiträge - Hardcore-Larper
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Außerdem dient dies als Hinweis und als Appell. Es kann nichts schaden es immer wieder vor Augen zu führen. Es ist dann davon auszugehen, dass jeder Larper, zumindest in Schriftform, informiert ist und die Konsequenzen klar sind. Das macht es der Orga agumentativ einfacher, wirklich störende Menschen die unter Alkoholeinfluss stehen und gar "schlimme" Sachen verbrochen haben vom Con zu werfen oder diese Übeltäter zu ermahnen.
Hier möchte ich aber nochmal klar machen, dass ich mehr als einmal gegen diese Regel verstoßen habe. Habe mich aber wohl recht possierlich der Orga gezeigt sodass ich nicht sonderlich aufgefallen bin.
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Wer früher stirbt ist länger Tod. |
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Beitrag vom 12.09.2007 - 12:37 |
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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Das macht es der Orga agumentativ einfacher, wirklich störende Menschen die unter Alkoholeinfluss stehen und gar "schlimme" Sachen verbrochen haben vom Con zu werfen oder diese Übeltäter zu ermahnen. |
Wat ick sach!
aber ich mein son Vertrag isn Vertrag. Eigentlich musste man das als Orga ja dann einhalten oder?!
Zitat Hm, jemand, der nen Schluck Whiskey trinkt, wird rausgeworfen, aber ein anderer, der n Kiste Bier einatmet, darf bleiben? |
eben
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
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Beitrag vom 12.09.2007 - 12:58 |
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5638 Beiträge - JackassLarper
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Zitat der Konsum von hartem Alkohol und Drogen ist verboten und führt zum ausschluss der Veranstaltung |
Sicher das da ein "und" und kein oder steht?
Und würde bedeuten das du nicht beides gleichzeitig zu dir nehmen darfst
Aber egal, gehen wir mal von einem "oder" aus.
Drogen sind in Deutschland nicht umbedingt verboten. Auch der Konsum ist nicht Strafbar. Nur der Besitz ist es je nach Interpretation und Menge.
Harter Alkohol sagt aus das die Orga es ungern sieht wenn Leute Schnapps auf ihren Veranstalltungen trinken. Und sie deshalb die Notbremse in den AGB haben wollen. Der Grund wird wohl darin das sie davon ausgehen das die Masse besser mit weichen Alkohol zurecht kommt.
Eben eine Ansichtssache der Orga, und ihr gutes Recht.
Die Auto-Klausel find ich aber auch sinnfoller...
vor allem da man die Grenze definiert hat.
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Mein Photo-Blog = www.RAW-Shooter.de
www.danieldroll.de
www.llordd.com
Psst, ich ignoriere Sandmännchen |
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Beitrag vom 12.09.2007 - 15:10 |
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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Ja heisst bestimmt "oder"
Zitat Drogen sind in Deutschland nicht umbedingt verboten. Auch der Konsum ist nicht Strafbar. Nur der Besitz ist es je nach Interpretation und Menge. |
Konsum nicht generell, nein.
In der Gesetzgebung heisst es meiner Meinung nach: bei "geringfügigen Mengen" KANN von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden. Muss aber halt nicht, obwohl es die Regel ist.
Dat Verfassungsgericht meinte zumindest:
Zitat Für geringfügige Verstöße kommt demnach aber nur eine geringe Strafe oder gar keine Strafe in Frage, im Regelfall haben staatliche Organe von einer Verfolgung von vorne herein abzusehen. |
Aber generell hast Du denke ich recht, dass mich eine Orga nicht vom Con schmeissen kann wenn es nicht in den Agbs steht. Selbst dann wäre es im rechtlichen Ernstfall vermutlich stark vom Richter abhängig weil Agbs gesetzlich ja nicht so 100% sind (laut meiner Rechtsberatung zumindest).
Auf jedenfall ist das Drogenthema stark von der Orga abhängig.
Nach meiner Beobachtung wird es zu 90% ignoriert und zu 10% strikt geahndet.
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
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Beitrag vom 12.09.2007 - 16:01 |
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1168 Beiträge - Qualitätslarper
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@fredo:
dazu müsstest du aber ein promillemessgerät bei dir haben um den rauswurf (ausschluss der veranstaltung) nachzuweisen...
ich würde das nicht an zahlen festmachen sondern vielmehr am objektiven eindruck, den man von der vermeintlich betrunkenen person hat. dazu gehört das verhalten der orga/sl gegenüber und den mitspielern.
ich meine damit hast du als orga jedem selber überlassen wieviel er säuft und nimmst dir das recht raus ihn vom con zu schmeissen wenn du der meinung bist er ist nicht mehr herr seiner sinne...
finde ich persönlich optimal...
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In Drakenstein müssen die Bauern Brot essen.... wenn sie keinen Kuchen mehr haben^^ |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgard am 12.09.2007 - 16:10.
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Beitrag vom 12.09.2007 - 16:10 |
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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Naja, meist merkt man das ja wie Hacke der ist.Zumal die Grenze ja so minimal ist, dass es eh in 90% überschritten wäre.
Und wenn er mir doof kommt hohl ich halt die Beamten, die können ihn dann auch nochmal pusten lassen.
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John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
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Beitrag vom 12.09.2007 - 16:25 |
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3041 Beiträge - JackassLarper
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Naja, ich finde, ihr steigert Euch da ein bißchen rein. In ca 95% der Fälle dürfte ein freundliches "Ich glaube, du solltest an der Matratze horchen gehen" in Richtung des Betroffenen reichen.
Ist mir schon passiert, und ich wette 3 Silber, dass ich hier nicht der einzige bin.
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Beitrag vom 12.09.2007 - 16:28 |
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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Stimmt meist, aber nicht immer.
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
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Beitrag vom 12.09.2007 - 16:39 |
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112 Beiträge - Larp-Junkie
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also ich finde das was duncan gesagt hat mit der fahrtüchtigkeit sehr gut,daran sollte man sich halten wer mehr hat als zum autofahren gut,wobei ich beim autofahren ehh für 0,0promille bin, beim kämpfen halte ich ein bier am vormittig und abends noch eins für ok mehr aber nicht,kiffen und so würde ich ehh sofort zur anzeigen bringen egal ob ich orga bin oder nicht weil es nun mal ein verstoss gegen das BTMG ist
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"Wenn ich nachts aufs Klo muss, benutz ich auch immer mein GPS. Dumm nur, dass der Empfang so schlecht ist.
Deshalb hab ich ne prima Reflektorstrecke gelegt"
mensa2 in http://www.geoclub.de/viewtopic.php?t=8365
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Beitrag vom 12.09.2007 - 16:41 |
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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Dann lies mal weiter oben.
Kannste ja gerne anzeigen aber bringen tut es nichts!
In Deutschland ist der bloße Konsum von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln de jure nicht strafbar.
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dubistdeutschland |
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Beitrag vom 12.09.2007 - 16:50 |
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112 Beiträge - Larp-Junkie
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naja ok ich muss jeder wissen was er raucht aber gekämpft wird dann bitte nicht mehr
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"Wenn ich nachts aufs Klo muss, benutz ich auch immer mein GPS. Dumm nur, dass der Empfang so schlecht ist.
Deshalb hab ich ne prima Reflektorstrecke gelegt"
mensa2 in http://www.geoclub.de/viewtopic.php?t=8365
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Beitrag vom 12.09.2007 - 16:52 |
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