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57 Beiträge - Gewandungsgriller
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Hi,
wir werden wieder einen Eintagescon veranstalten.
Gespielt wird im Tegler Forst, das ganze wird als Schwerpunkt Abentuer und Rätselcon haben.
Alles andere findet ihr hier:
http://anmeldung.varnia.de/
Gruß Traxas
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Beitrag vom 22.06.2007 - 22:54 |
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5638 Beiträge - JackassLarper
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Hmmm.... man schaut sich den Con mal an und was sieht man....?
Zitat AGB:
12) 12) Alle Rechte für Film-, Photo- und Videoaufnahmen liegen beim Veranstalter. Es ist gestattet für private Zwecke derartige Aufnehmen anzufertigen. |
Wie nett....
also ich kenn sonst immer nur...
Zitat Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
.....
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig |
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Mein Photo-Blog = www.RAW-Shooter.de

www.danieldroll.de
www.llordd.com
Psst, ich ignoriere Sandmännchen |
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Beitrag vom 23.06.2007 - 09:11 |
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1398 Beiträge - Qualitätslarper
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Mittags Varnia, abends Rabenhorst?
Und am vormittag habich noch ne umfangreiche aerztliche Untersuchung ...
is viel los an dem Tag ...
Man liest sich ... Sascha/Arve
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damals, als wir noch unsterblich waren ... |
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Beitrag vom 23.06.2007 - 10:19 |
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309 Beiträge - Alter Hase
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das sind ja mal wirklich interessante AGBs
Zitat 3) Der Genuß jeglicher Substanzen, die für eine Spielgefährdung sorgen können, ist untersagt. |
Verdamt, Alkohol ist verboten
Zitat 6) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbst ständig beim Veranstalter über geltende Sicherheitsbestimmungen zu informieren. |
Ich dachte immer, das der Veranstalter dafür sorge tragen muß, das mir die Sicherheitsbestimmungen Vermittelt werden.
Zitat 10) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich eine Haftpflicht- und Krankenversicherung zu haben. |
WARUM?
Zitat 11) Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. |
spring aus dem Fenster, 
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Die EU-Gesundheitsminister warnen:
Dieser Mann ist schizophren, Antworten sie bitte zur Vermeidung unvorhersehbarer Psychosen nur unter Einbeziehung eines Psychiater ihres vertrauens.
Morten nur echt mit dem Hut

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Beitrag vom 23.06.2007 - 17:49 |
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1398 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von morten
Zitat 3) Der Genuß jeglicher Substanzen, die für eine Spielgefährdung sorgen können, ist untersagt. |
Verdamt, Alkohol ist verboten
Zitat 6) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbst ständig beim Veranstalter über geltende Sicherheitsbestimmungen zu informieren. |
Ich dachte immer, das der Veranstalter dafür sorge tragen muß, das mir die Sicherheitsbestimmungen Vermittelt werden.
Zitat 10) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich eine Haftpflicht- und Krankenversicherung zu haben. |
WARUM?
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Was ist daran so neu?
Nur die Kranversicherungspflicht, alles andere sehe ich immer wieder.
Mit diesen Regeln ist der veranstalter aus der Pflicht genommen,
und wenn Du Probleme entstehen, weil Du Dich daran nicht haelst, kann der Veranstalter jede Schuld von weisen ...
Wenn Du Dich daran nicht ganz haelst, aber es passiert nichts, dann war es ein (fast) normaler Con ...
Man liest sich ... Sascha/Arve
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damals, als wir noch unsterblich waren ... |
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Beitrag vom 23.06.2007 - 18:49 |
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1653 Beiträge - Qualitätslarper
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Faszinierend wie manche Leute immer ein Paradabeispiel dafür geben, sich über Kleinigkeiten (die nicht mal sonderlich wichtig sind) das Maul zerreißen.
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Beitrag vom 24.06.2007 - 16:20 |
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309 Beiträge - Alter Hase
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Zitat Original geschrieben von Scallen
Faszinierend wie manche Leute immer ein Paradabeispiel dafür geben, sich über Kleinigkeiten (die nicht mal sonderlich wichtig sind) das Maul zerreißen. |
Nicht wichtig ?
Eine vernünftige AGB ist eine Lebensversicherung für Veranstalter!
Da sollte man sich sehr genau informieren. In diesen AGB fehlen einige sehr wichtige Teile zum Thema Haftungsausschluß, Unwirksamkeit, Gewährleistung usw.
Ich würde mal mit meinem mässigen rechtsverständniß fast behaubten, das diese AGBs durchaus wenig bestand haben dürften, sollte es zu einer grichtlichen Auseinandersetzung kommen. Schau einfach mal ins BGB §305 - §309
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Die EU-Gesundheitsminister warnen:
Dieser Mann ist schizophren, Antworten sie bitte zur Vermeidung unvorhersehbarer Psychosen nur unter Einbeziehung eines Psychiater ihres vertrauens.
Morten nur echt mit dem Hut

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Beitrag vom 24.06.2007 - 17:41 |
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4610 Beiträge - JackassLarper
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Das fehlen der Salvatorischen Klausel hat schon manchen Veranstaltern das Genick gebrochen. Sollte ein Anwalt in der derzeitigen AGB nen rechtlichen Fehler entdecken, verliert die komplette AGB an Wirkung.
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Beitrag vom 24.06.2007 - 19:30 |
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309 Beiträge - Alter Hase
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Recht Seite der Mittellande
noch bessere Recht Seite
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Die EU-Gesundheitsminister warnen:
Dieser Mann ist schizophren, Antworten sie bitte zur Vermeidung unvorhersehbarer Psychosen nur unter Einbeziehung eines Psychiater ihres vertrauens.
Morten nur echt mit dem Hut

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von morten am 25.06.2007 - 08:47.
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Beitrag vom 25.06.2007 - 08:44 |
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2270 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Alruhn
Das fehlen der Salvatorischen Klausel hat schon manchen Veranstaltern das Genick gebrochen. |
Echt? Wem denn?
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Beitrag vom 25.06.2007 - 08:46 |
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309 Beiträge - Alter Hase
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Zitat Original geschrieben von Andy
Zitat Original geschrieben von Alruhn
Das fehlen der Salvatorischen Klausel hat schon manchen Veranstaltern das Genick gebrochen. |
Echt? Wem denn? |
sollte man wirklich darauf warten, bis es dazu kommt ? und möchtest du dann eben diese Orga sein ?
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Die EU-Gesundheitsminister warnen:
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Morten nur echt mit dem Hut

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Beitrag vom 25.06.2007 - 08:49 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Ich frage mich eher ob hier evt eine Verletzung der Anmeldepflicht für diese Veranstaltung vorliegt... 
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Beitrag vom 25.06.2007 - 10:07 |
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1422 Beiträge - Qualitätslarper
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ja aber es geht hier nicht um irgentwelchen gesetzes schwachsinn sondern um den con der stattfinden soll
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Ot sitze ich hier grad und masturbiere, It braue ich dir grad einen Trank!!

Wer zuletzt Lacht denkt am Langsamsten!!!
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Beitrag vom 25.06.2007 - 14:09 |
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1483 Beiträge - Qualitätslarper
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Stimme dem Shahi da mal zu....unabhängig davon, dass es wichtig ist, dass die AGB stimmen, ging es hier einfach nur um eine Veröffentlichung des Termins.
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Zitat Reenactment? ... Nee, dafür fehlen mir noch 5 Punkte! |
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Beitrag vom 25.06.2007 - 14:27 |
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5638 Beiträge - JackassLarper
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Es geht hier um den Termin eines Cons, und um Spieler die vielleicht darauf wollen.
Deswegen hab ich den Punkt der AGB welcher vorallem den Spieler betrifft angemerkt!!!
Es ist schließlich wichtig zu wissen was ich auf einen Con darf, und welche folgen sich bei einer Teilname für mich ergeben.
....
Gesetzesschwachsinn gehört manchmal dazu...
bei einem Con genauso wie beim kauf eines Fernsehers oder der Buchung eines Fernienhauses....
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Mein Photo-Blog = www.RAW-Shooter.de

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Psst, ich ignoriere Sandmännchen |
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Beitrag vom 25.06.2007 - 14:47 |
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