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Wichtig! Copyright usw. |
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2297 Beiträge - Qualitätslarper
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D ist so ziemlich das einzige Land, in dem es Anwälten und Vereinen gestattet ist Abmahnungen zu horrenden Gebühren zu verschicken.
Dieses Phänomen wird reichlich diskutiert und hier ein hübsches Beispiel: (Danke an Andy für den link)
Kleines Brötchen...
Daher bitte keine Bilder reinstellen, die Ihr irgendwo im Netz findet, keine Songtexte posten und haltet Euch mit Euren Meinungen über andere Personen oder Firmen an die Vorgabe, dass Ihr zwar sagen dürft was Ihr denkt, aber nicht direkt beleidigen oder Unwahrheiten verbreiten dürft!
Der Dumme ist der Admin und auch Ihr!
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I'm back! |
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Beitrag vom 06.02.2007 - 03:19 |
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417 Beiträge - Alter Hase
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Tja, verdammt teures Brötchen!
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Beitrag vom 06.02.2007 - 09:52 |
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111 Beiträge - Larp-Junkie
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Es gibt "Anwälte" bzw. Agentueren die gezielt nach Copyright verletzungen im Netz suchen. Auf eigene faust und dann wenn sie fündig geworden sind den Besitzer kontaktieren und ihm deutlich machen wieviel Geld er mit einer Klage da rausschlagen kann. Ist überflüssig zu erwähnen das sie selbst gut daran mit verdienen.
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Beitrag vom 06.02.2007 - 12:22 |
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453 Beiträge - Alter Hase
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Für öffentliche Foren sind da ein wenig außen vor - hier gilt, daß Administratoren bei bekanntwerden von offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen diese umgehend entfernen müssen. Ein sofortiges Verklagen ist hier meines Wissens nicht möglich, da eine Foren-Community eine dynamische Entwicklung der Webseite verursacht, die nicht "zur Laufzeit der Eingabe" kontrolliert werden kann.
Trotzdem sei jeder dazu aufgerufen, bei den Beiträgen ein wenig Vorsicht walten zu lassen!
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Beitrag vom 06.02.2007 - 21:19 |
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2270 Beiträge - Qualitätslarper
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Eine Abmahnung ist leider kein Verklagen.
Abmahnen kann man einfach so, ohne Verfahren. Vor Gericht geht das Ganze erst, wenn man gegen die Abmahnung widerspruch einlegt, oder ihr nicht Folge leistet.
Und leider hat man heutzutage als Forenbetreiber oder generell als Internetuser ganz schlechte Karten vor Gericht: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/21/wird-forenklage-zum-eigentor/
Daran wird sich wohl auch nix ändern, solange unsere Gesetze von Leuen erlassen werden, die (wenn überhaupt) gerade mal wissen, wie man eine Maus richtig herum hält...
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Beitrag vom 07.02.2007 - 02:19 |
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Administrator 4151 Beiträge - JackassLarper
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Zitat Auf den Umstand angesprochen, dass eine wirksame Filterung bei mehreren 100 Postings am Tag nicht möglich sei, meinte das Gericht, dass dies rechtlich unerheblich sei. Wenn eine wirksame Filterung nicht möglich sei, müsse eben eine manuelle Vorab-Kontrolle jedes Postings erfolgen. Dabei sei es unerheblich, ob ein Forum kommerziell oder privat betrieben werde. |
Oha, öhm... ich muss weg.
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Beitrag vom 07.02.2007 - 02:24 |
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417 Beiträge - Alter Hase
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Armer Admin!
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Beitrag vom 07.02.2007 - 09:01 |
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5638 Beiträge - JackassLarper
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Wenn ich mich richtig Erinnere gab es in der CT darüber einen Artikel. Wonach solche Urteile eigentlich nur in Hamburg zustande kommen. In andern Gebieten gäbe es dieses Problem nicht. Das Problem sei nur das fast kein Forenbetreiben einen Gerichtsstand festlegt, und so sich der Kläger den Ort der Klage aussuchen könne... wie eben Hamburg
Aber es gibt ja zum Glück auch noch höhere Instanzen.
Viel gemeiner find ich das Ding mit dem Impressum. Da stoßen sich so einige Rechtsanwälte gesund. Fehlt nur ein (Name, Vorname, Telefon, Email, Adresse) kann er selbst als Kläger auftreten... heist er beschafft sich selbst Arbeit...
Wieso werd ich dann nicht Anwalt???
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Mein Photo-Blog = www.RAW-Shooter.de
www.danieldroll.de
www.llordd.com
Psst, ich ignoriere Sandmännchen |
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Beitrag vom 07.02.2007 - 09:47 |
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2202 Beiträge - Qualitätslarper
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weil du ein gewissen und moral besitzt
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Beitrag vom 07.02.2007 - 11:28 |
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453 Beiträge - Alter Hase
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Zitat Original geschrieben von Andy
Eine Abmahnung ist leider kein Verklagen.
Abmahnen kann man einfach so, ohne Verfahren. Vor Gericht geht das Ganze erst, wenn man gegen die Abmahnung widerspruch einlegt, oder ihr nicht Folge leistet.
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Jepp, ein Forenbetreiber sollte Haftpflicht-versichert sein, gar keine Frage - dann sollte er aber:
1) Die Abmahnung ignorieren
2) Das betreffende Posting entfernen
3) Das ganze im Zweifel ruhig vor Gericht gehen lassen - die meisten Anwälte, die solche Abmahnungen versenden "bluffen" und spielen mit der Angst vor einem Verfahren.
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Beitrag vom 07.02.2007 - 12:10 |
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2270 Beiträge - Qualitätslarper
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Das Problem ist, daß man in .de dazu verpflichtet ist, die Abmahngebühren (u.A. die Anwaltskosten) zu tragen. D.H.: Selbst wenn man der Forderung in der Abmahnung stante pede nachkommt, hat man schnell mal einen schönen Batzen Kohle zu blechen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Andy am 07.02.2007 - 16:26.
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Beitrag vom 07.02.2007 - 16:25 |
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2297 Beiträge - Qualitätslarper
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übrigens gibt es bisher keine Versicherung, die einen vor Rechtstreit im Internet schützt! Auch nicht die Rechtsschutzversicherung! (soweit das Ergebnis meiner Bemühungen mich gegen so einen Mist versichern zu lassen)
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I'm back! |
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Beitrag vom 07.02.2007 - 16:28 |
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Eigentlich frage ich mich, was an den meisten Abmahnung wirklich dran ist...
Die Abmahnung ist eigentlich eine Möglichkeit sich schnell und Außergerichtlich zu einigen. Streitwerte sollten eigentlich den Realen Beträgen entsprechen... Nur werden oft vollkommen fiktive Streitwerte genommen.
Da stellt sich doch bei mir die Frage, wenn ich der Meinung bin, das mir ein Schaden von 6000 EUR entstanden ist, weil einer ein Foto von einem Brötchen verwendet hat, was ich gecshossen habe, warum klage ich die nicht direkt ein?
Wohl weil kein Gericht mir für den Quatsch 6000 EUR zusprechen würde.
"Schön" ist es das sich dieser Thread auch langsam wieder auf die reale Welt niederschlägt, siehe hier: http://www.gulli.com/news/abmahnung-fuer-falschparker-2007-02-05/
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Ich pausiere auf unbestimmte Zeit. |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 11:12 |
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250 Beiträge - Hardcore-Larper
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Zitat Original geschrieben von Sandmann
Eigentlich frage ich mich, was an den meisten Abmahnung wirklich dran ist...
Die Abmahnung ist eigentlich eine Möglichkeit sich schnell und Außergerichtlich zu einigen. Streitwerte sollten eigentlich den Realen Beträgen entsprechen... Nur werden oft vollkommen fiktive Streitwerte genommen.
Da stellt sich doch bei mir die Frage, wenn ich der Meinung bin, das mir ein Schaden von 6000 EUR entstanden ist, weil einer ein Foto von einem Brötchen verwendet hat, was ich gecshossen habe, warum klage ich die nicht direkt ein?
Wohl weil kein Gericht mir für den Quatsch 6000 EUR zusprechen würde.
"Schön" ist es das sich dieser Thread auch langsam wieder auf die reale Welt niederschlägt, siehe hier: http://www.gulli.com/news/abmahnung-fuer-falschparker-2007-02-05/ |
Die Sechstausend sind ja nicht der Schadensersatz, wie er sich aus einem Zivilprozess ergeben würde. Die Sechstausend sind die "Abmahngebühren", die der Anwalt für seine wertvollen Dienste bekommt.. Inwiefern die dann zwischen Rechtsverdreher und dem so schlimm geschädigten Mandanten aufgeteilt werden weiß ich jedoch nicht.
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Taschentuch -
Ein kleines Viereck aus Seide oder Leinen, das zu verschiedenen niederen Verrichtungen im Gesicht verwendet wird und besonders bei Begräbnissen nützlich ist, um den Mangel an Tränen zu verbergen.
Ambrose Bierce, Wörterbuch des Teufels |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 11:17 |
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Ich glaube das Aufteilen ist in diesem Fall gar nicht zulässig. Aber wenn der Anwalt 6000 kassiert dann muss doch ein enorm hoher Streitwert angelegt sein. Ist hier zufällig ein Jurist, der uns über die Gebührenordnung aufklären kann?
Es gibt im übrigen auch positive Beispiele von Firmen, die nicht bei jeder kleinigkeit Abmahnen. Gutes Beispiel Linden Labs http://www.gulli.com/news/respekt-linden-lab-proceed-and-2007-01-31/
Es ist natürlich die Frage in wie weit man wirklich einen Nachteil hat wenn man es einfach zum Prozess kommen lässt bzw. ob die Gegenpartei es so weit kommen lässt. Wenn sie diesen nämlich verliert muss sie selbst die Gebühr für den astronomischen Streitwert begleichen.
Kennt jemand von euch Erfahrungsberichte darüber?
Das wirklich schlimme ist ja, dass bei einer Abmahung normalerweise noch eine Unterlassungserklärung beiliegt, die horende Strafsummen (10.000 EUR aufwärsts) beinhalten.
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Ich pausiere auf unbestimmte Zeit. |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 11:24 |
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