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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Ramirez Nafarion
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Bei LARP wird niemand in seiner Menschenwürde herabgesetzt, da jeder über seine Rolle und die Teilnahme selbst entscheiden kann... |
Das spielt keine Rolle. Wenn der Staat sieht das die Würde des Menschen angetastet wird oder sich denkt, dass dadurch die Würde herabgesetzt wird dann ist es so. Es handelt sich hierbei um ein Menschenrecht (Art. 1 GG) und bekanntlicherweise kannst du auf ein Menschenrecht nicht freiwillig verzichten. Ist alles etwas...nunja...merkwürdig SPrich der Staat entscheidet gegen deinen Willen, wie er (der Staat) zum Bsp auch versuchen wird deinen Suicid zu verhindern.
@Fredo
Das ist korrekt, es sind in diesem Fall keine Waffen im Sinne des WaffG. Aber es sind im Sinne des StgB immernoch Waffen im nichttechnischen SInne oder gefährliche Gegenstände. Ist halt eine Definitions bzw Klärungsfrage. Ansonsten sieht das EU-Recht sogar vor, dass Spielzuege bis 0,5 J Bewegungsenergie haben dürfen. Dem stimmte das BKA auch zu, aber die Landesbehörden nicht und so gilt in manchen Bundesländern 0,08 J und in anderen 0,5 J... ^^
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Beitrag vom 09.02.2007 - 15:39 |
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3041 Beiträge - JackassLarper
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@ Eisprinzessin - Was wiederum heissen würde, dass wir ca. dass 400fache des zulässigen haben?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Fritze am 09.02.2007 - 15:40.
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Beitrag vom 09.02.2007 - 15:39 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Naja, das bezieht sich in erster Linie auf Erbsenpistolen etc. - weil die Kinder sonst ja nen Waffenschein zum führen bräuchten...
Bögen und Armbrüste werden glaube ich im WaffG garnicht erwähnt.
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Beitrag vom 09.02.2007 - 15:41 |
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3041 Beiträge - JackassLarper
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mal offtopic - d.h. Ich kann mir einfach so nen "scharfen" Bogen kaufen, der locker nen Elefanten fällen würde? Nur weil ich Lust druff hab?
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Beitrag vom 09.02.2007 - 15:43 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Ja und theoretisch darfst du damit auch in aller Öffentlichkeit schießen und ihn führen, da er ja nicht erfasst ist. Habe mein WaffG hier irgendwo herumliegen, schlage das gleichmal für dich nach.
Natürlich ist das nach Pol.-Recht nicht so, da würd eich ihn dir abnehmen um zu verhindern, dass du in der Öffentlichkeit schießt.
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Beitrag vom 09.02.2007 - 15:45 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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@Fritz:
Hier die Genaue Erklärung:
Die Armbrust ist der Schusswaffe gleichgestellt im Sinne des WaffG. Dies Besagt die Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.2.2.
In dem steht Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (zum Bsp. Armbrüste).
Der Bogen ist vom Gesetz ausgenommen, was die Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Punkt 2 regelt. Dort steht folgendes:
Vom Gesetz ausgenommene Waffen sinbd Schusswaffen und tragbare Gegenstände im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.2.2., bei denen feste Körper durch Muskelkraft angetrieben werden, es sei denn,
- deren muskelkraft eingebrachte Antriebsehergie kann durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden
- sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.
Kurz: Armbrust nein, es sei denn unter 0,08 J und Bogen ja...
Wenn die Amrbrust mehr als 0,08 J hat, dann bräcuhte sie das sog. F im Fünfeck und dürfte nur auf Privatgelände benutzt werden. Wobei ich mir bei dem F nicht 100% sicher bin, aber auch keinen Nerv habe mich weiter durchzuwühlen...das WaffG ist so böse unübersichtlich...
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Ark am 09.02.2007 - 16:04.
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Beitrag vom 09.02.2007 - 16:01 |
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2297 Beiträge - Qualitätslarper
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So, el gato hat ja schon einiges kluges geschrieben. Ich glaube nicht, dass es in dem Entwurf um Ballistikprobleme von (meiner Meinung nach wirklich gefährlichen - Auge!) Erbsenpistolen geht, sondern um die gefahren solcher Tötungspspiele.
Wir alle wissen, wie einfallslos unsere Politiker sind, das liest man täglich in der Zeitung zu einem beliebigen Problemthema, derzeit aktuell sind vernachlässigte Kinder.
ABER: egal was kommt, es gibt mal wieder Ärger und unnötige Probleme und viele Wellen! Alles nicht mal ansatzweise eine Lösung eventueller Probleme!
(ich danke an dieser Stelle nochmal für die vielfache Präsenz des hübschen Katerprotraits)
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I'm back! |
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Beitrag vom 09.02.2007 - 16:26 |
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450 Beiträge - Alter Hase
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@ Hauptmann: 400fach, aye...bei Compoundbögen bis zu 1000fach (Auszugsspitze bei 59 lbs), Langbögen (52lbs) liegen im Bereich der Armbrust (die Dinger wurden schließlich nicht zum Spaß erfunden...)...bei Schusswaffen is es nochmal 10 bis über 100mal mehr...
Bögen gelten, soweit ich weiß, als Sportgerät und sind somit als diese frei (was immer das heißen mag) erhältlich..
Elefanten bekommt man aber auch mit ned so hoher Auszugskraft hingerafft, wenn man richtig zielt..
@ Ark: was genau is das Pol.-Recht? dürfte ich mit nem Bogen rumrennen, wenn er nicht gespannt ist und/oder ich nachweislich keine Pfeile dabei und in der Nähe hab?
wenn nicht, wie transportiere ich ihn zu einer geschlossenen Bogenschuss-Veranstaltung?
zum Thema Menschenwürde: wie verhält sich "der Staat" im Falle von (BD)SM...Erniedrigung, Entwürdigung zumindest in einem gewissen Rahmen aber durchaus in beiderseitigem Einverständnis...?
ich denke es liegt im Auge des Betrachters, ob er ein derartiges Spiel oder eines wie LARP als gegen geplanten Artikel verstoßend betrachtet wird...
im krassesten Fall müsste man sowohl Hobbies, Nachstellungen als auch Filme, Bücher etc. mit Gewalt und Gewalt-ähnlichem Inhalt verbieten...und dann derartige Gedanken (à la Voyager, wer die Folge kennt...)
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Organising changelings is impossible! It`s like trying to herd cats.
Intelligent cats.
With agendas of their own and places to be.
Who don`t like being herded.
And can turn invisible at will.
Without a sheepdog. |
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Beitrag vom 10.02.2007 - 02:23 |
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1053 Beiträge - Qualitätslarper
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Das habe ich auch gesagt. Was ist dann mit SM? Eigentlich sollte es ja niemand einem verbieten können, sich erniedrigen zu lassen. Martin meint, in Bayern sei das praktisch verboten - nur wo kein Kläger, da kein Richter.
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Beitrag vom 10.02.2007 - 10:31 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Sotuphar
@ Ark: was genau is das Pol.-Recht? dürfte ich mit nem Bogen rumrennen, wenn er nicht gespannt ist und/oder ich nachweislich keine Pfeile dabei und in der Nähe hab?
wenn nicht, wie transportiere ich ihn zu einer geschlossenen Bogenschuss-Veranstaltung? |
Pol.Recht bedeutet Polizeirecht. Wird auch oft Eingriffsrecht und in Berlin ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) genannt. Sprich es ist das Gesetz, was die Polizei zur Gefahrenabwehr legitimisiert.
Es ist im Prinzip ganz einfach, sehe ich das als Gefahr nehme ich ihn dir weg, sehe ich keine Gefahr kannst du ihn behalten. Das ist sicherlich Einzelfall anbhängig, sprich wenn du den Bogen in der Hand hast und einen Köcher dabei mit Pfeilen wirkt das anders, als wenn du eine Tasche hast, wo der Bogen drin ist und die Pfeile nochmal evt verschnürt sind etc. - Ansonsten ist der Bogen vom Waffengesetz ausgenommen.
Was evt noch wichtig ist, der Bogen zählt dennoch als Waffe im Sinne des Versammlungsgesetz etc. - sprich es ist das Verbot des Tragens auf öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen zu beachten. Wobei hier das Augenmerk auf Öffentlich liegt. AUch wenn Alruhn mir immer wieder erzählen will, dass es erlaubt ist auf Mittelalterveranstaltungen, dem ist nicht so, dass wird nur geduldet.
Zitat Original geschrieben von Sotuphar
zum Thema Menschenwürde: wie verhält sich "der Staat" im Falle von (BD)SM...Erniedrigung, Entwürdigung zumindest in einem gewissen Rahmen aber durchaus in beiderseitigem Einverständnis...?
ich denke es liegt im Auge des Betrachters, ob er ein derartiges Spiel oder eines wie LARP als gegen geplanten Artikel verstoßend betrachtet wird...
im krassesten Fall müsste man sowohl Hobbies, Nachstellungen als auch Filme, Bücher etc. mit Gewalt und Gewalt-ähnlichem Inhalt verbieten...und dann derartige Gedanken (à la Voyager, wer die Folge kennt...) |
DIe Sache ist die, der Staat sieht sich in der Pflicht die Menschenwürde zu erhalten, was grundlegend auch gut ist. Theoretisch ist SM etc. eine Ordnungswidrigkeit und in Bayern kann ich mir vorstellen, dass dies auch geahndet wird (wenn selbst "harmlose" Paintballspieler bestraft werden). Aber wie Vicki richtig festgestellt hat, wo kein Kläger da kein Richter. Niemand wird hinter irgendwelche Türen gucken (soweit kommts noch o.O).
Ansonsten habe ich oben schon geschrieben gilt bei Ordnungswidrigkeiten das Oppertunitätsprinzip, sprich in letzter Linie das Land und dann in erster der Beamte vor Ort entscheiden ob gegen den Verstoß (bei Ordnungswidrigkeiten) vorgegangen wird und wie. Sprich in Berlin/Brandenburg wird das weniger ein Problem sein als in Bayern oder anderen "harten" Bundesländern.
Man kann sich natürlich über die Ermessenseinschränkung streiten, da die Ordnungswidirgkeit ja keine geringfügige mehr ist, aber das würde zu weit führen und die Praxis zeigt ja, dass es so wie oben beschrieben gemacht wird.
Gruß,
Martin
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Beitrag vom 10.02.2007 - 12:12 |
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Wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird!
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I'm back! |
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Beitrag vom 10.02.2007 - 16:10 |
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Das sowieso
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Beitrag vom 10.02.2007 - 19:17 |
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@ ark: danke für die infos
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Beitrag vom 10.02.2007 - 19:45 |
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Hoch lebe der Kater Ark!
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Beitrag vom 10.02.2007 - 22:26 |
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Die ham eh ne Macke und zum Glück wohn ich ja da nicht.
Ausserdem können die ja nicht mir nichts dir nichts alle paintball Anlagen schliessen.
Ich halte das für Panikmache.
Zudem Körperverletzung im Einvernehmen (z.B. SM) nicht strafbar ist. Zumindest in der BRD.
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
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Beitrag vom 10.02.2007 - 22:42 |
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