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Balean ist offline Balean  
417 Beiträge - Alter Hase
*lach*

@ Andy - Sorry, das was der gute Coy schreibt, mag in der Theorie sehr stimmig sein. Aber wenn es danach geht, müsste man LARP nicht nach Alter freigeben, sondern nach dem Gutachten der Psychologen, am besten noch bei jedem Check-In die Spieler gründlich durchleuchten, ob sie denn überhaupt die soziale Kompetenz und geistige Reife für ein solches Spiel mitbringen. Summa summarum: Du und alle die deine Meinung teilen, können sie von mir aus haben. Aber alle Jugendliche unter einem Kamm zu scheren ist sehr oberflächlig. Wenn ihr schlechte Erfahrung damit hattet, bitte. Ich hatte bis jetzt nur wenige Cons besucht, aber dort ausschlielich positive Erfahrungen mit jungen Spielern gemacht.

In meinen Augen hast du und jeder der deine Meinung teilt einfach unrecht. Es gibt Vierzehnjährige und Vierzehnjährige.
Beitrag vom 05.09.2006 - 21:39
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Xactras Zul Zorander ist offline Xactras Zul Zorander  
68 Beiträge - Gewandungsgriller
Xactras Zul Zorander`s alternatives Ego
also ich als 16 jähriger darf auch sagen, dass ich schon 20 jährige erlebt habe, die noch kindischer sind als 14 jährige... also selbst da kann man kaum ein unterschied machen im LARP... ich selber bin 16 und weis was ich tue... wer nich mit mir als Jugendlicher spielen möchte, seine sache, aber die erfahrungen, wie ich das mitbekommen habe, wenn andere mit mir gespielt haben, waren durchweg positiv, also bisher hat noch keiner über mich geklagt... und ich denke um zu erfahren wie jemand ist, müsste man ihn schon selber mal anspielen...



http://web249.server50.rhs-it.de/braganca/rolle.php?filename=texte/potentielllarper
Beitrag vom 05.09.2006 - 21:46
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Fredo ist offline Fredo  
5638 Beiträge - JackassLarper
Fredo`s alternatives Ego
@Balean:

Andy schrieb ja auch...
Zitat
Liverollenspiel ist in meinen Augen ein Erwachsenenhobby, zu dem Kinder nur in Ausnahmefällen Zugang haben sollten.



und ich denk mal das er da nicht so ganz falsch liegt.
sicher gibt es 14 jährige die rollenspielerisch toll sind, aber deswegen von reife oder großen persönlichkeiten zu sprechen find ich doch arg übertriegen. sicher gibt es auch 14 jährige die besser spielen als so mancher 30 jährige...
aber mal ganz ehrlich...
das ist die minderheit...
bei 16 - 18 werden es schon mehr...

und nach 18 darf man es ja nicht mehr verbieten...
und wenn ne orga doch wert drauf legt is es ein einladung-con...


aber da man als 14 jähriger sowieso nicht die möglichkeiten hat regelmäßig auf con zu fahren und sich dann eben 1 - 2 highlights geben will... einfach mal hartnäckig bleiben und nachfragen...

und wenn ne ablenung kommt nicht böse nehne...
es gibt eben auch genügend gründen 14 jährige nicht zuzulassen...
und die überwiegen meist... (verständlicher weise)
und das muss nix mit dem rollenspiel zu tun zu haben,
kann es aber...



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Psst, ich ignoriere Sandmännchenzwinkern
Beitrag vom 05.09.2006 - 21:46
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Andy ist offline Andy  
2270 Beiträge - Qualitätslarper
Andy`s alternatives Ego
@Balean:

Der persönliche Reifegrad des Minderjährigen ist mir eigentlich ziemlich Wumpe.

Mich interessieren eher rechtliche Repressalien, die aus der Anwesenheit Minderjähriger erwachsen, und meine persönliche Faulheit.

Ich zitiere mich dieser Faulheit wegen mal eben selbst:

[...]

Zitat
Mal davon abgesehen kann die Integration jüngerer Rollenspieler auch mit dem 18. Lebensjahr beginnen. Deswegen sehe ich ältere Rollenspieler nicht notwendigerweise in der Pflicht, Kinder an die Hand zu nehmen um ihnen unser schönes Hobby näherzubringen.

Ich habe nix gegen Minderjährige an sich. Nur finde ich, daß sich aus der Anwesenheit von Jugendlichen auf Liverollenspielveranstaltungen kaum signifikante Vorteile ergeben. Was sich aber sehr wohl ergibt sind etliche Nachteile, sowohl für den Veranstalter (der muß nämlich wie Tante Erna hinter ihrem Pudel Fifi herrennen und aufpassen, daß der Minderjährige keinen Mist baut, muß sein Tavernenteam kontrollieren, daß die auch ja keinen Alk an Minderjährige ausschenken, ...) als auch für den Mitspieler (der muß nämlich immer fleißig aufs Alter achten, wenn er mit Jemandem Saufen will, wenn er mit nem Mädel im Zelt verschwinden will, wenn er gewisse Spielsituationen [Blutopfer und dgl.] schaffen will, usw.).

Und ich finde, daß ich keine Lust habe, mich in meiner Freizeit um derlei Dinge zu scheren. Es gibt Dinge, über die kann man sich freuen, wenn man denn Volljährig wird (volle Geschäftsfähigkeit, Führerschein, Wahlrecht, Ende der Vormundschaft der Eltern, ...). Und in meinen Augen zählt da auch LARP hinzu.



[...]

Zitat
Und last not least gibt es noch ein ganz praktisches Problem:
Welcher Jüngling ist schon bereit, Rollen zu spielen, die man ihm von seinem Erscheinungsbild auch abnimmt?

Wer ist bereit, jahrelang nur Knappen, Magierlehrlinge, Bannerträger, Knechte, Lehrlinge usw. zu spielen? Ich persönlich wäre es nicht.



Nochmal:

Ich habe einfach keine Lust, mich um die Belange von Minderjährigen zu kümmern. Weder als Mitspieler, noch als Veranstalter.

Klar mache ich auch Ausnahmen. Aber die unterliegen meiner persönlichen Willkür und sind vollkommen sympathieabhängig.

Bin ich da oberflächlich? Mag sein.

Kann ich damit leben? Auf jeden Fall!

Gruß
ANDY


Beitrag vom 05.09.2006 - 21:54
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Balean ist offline Balean  
417 Beiträge - Alter Hase
Na, aber das klingt schon viel besser als: "Geh und hol' die 'ne Legoeisenbahn!"

Ich verstehe ja deine Attitüde, teile sie aber dennoch nicht, weil ich da wohl ein wenig zu tolerant bin.

Jeder sollte eine Chance bekommen, aber wenn du einem LARP-Einsteiger schon so entgegen kommst, dann würde ich an seiner Stelle denken: "Was'n das für Honk?" und wenn dann alle so drauf sind ... na ja, man kann's sich vorstellen.

Einfach mit gutem Vorbild voran gehen und junge LARPer bei Cons etablieren, wo es schon klar ist, und über die Probleme die mit ihrer Minderjährigkeit zusammenhängen aufklären, dass die möglichen Risiken die mit einem jungen Alter einher gehen, möglichst gering gehalten werden sollen und sie auch eine menge Eigenverantwortung mit ihrer Teilnahme am Con tragen MÜSSEN.
Beitrag vom 05.09.2006 - 22:02
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Meister Elrox® ist offline Meister Elrox®  
2297 Beiträge - Qualitätslarper
Und weil das leider den zuständigen Richter und Staatsanwalt nicht ausreichend wird und ich keine Lust habe, mich dafür rechtfertigen zu müssen, wenn mal etwas passiert und es passiert sehr viel auf Cons, schließe ich mich Andi an.

Und kein Richter, keine Versicherung kann mein Gewissen rein waschen, wenn ich aus welchem Grund auch immer einem 14-jährigen einen bleibenden Schaden zugefügt habe. Bei einem 18-jährigen kann ich zumindest vom Gesetz her davon ausgehen, dass er für seine Handlungen selbst verantwortlich ist.

Würdest Du gerne zu den Eltern gehen und ihnen erklären, was da unter Deiner Obhut passiert ist? Ich nicht!



I'm back!
Beitrag vom 05.09.2006 - 22:37
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Fredo ist offline Fredo  
5638 Beiträge - JackassLarper
Fredo`s alternatives Ego
@Elrox:

Genau das ist das Veranstalter Problem... und teilweise auch Spieler... deswegen git es sowenig geeignite Cons für leute uns [b]16[/]...
hab selber eine Judendgruppe (14-24) jahrelang geleiter, und wenn auf soeiner Veranstaltung etwas passiert, und die Eltern nicht mehr der gleichen Meinung sind wie vorher ist die Hölle los...



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Psst, ich ignoriere Sandmännchenzwinkern


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Torben || Fredo am 05.09.2006 - 22:48.
Beitrag vom 05.09.2006 - 22:47
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Gast Karl  
Gast
Wozu dann Einverständniserklärungen + Aufsichtsperson?
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Nagut. Damit jemand die Aufsicht von einer Person übernimmt,sollte er die Eltern bzw die Person selber auf die er aufpasst gut kennen und Regeln festlegen solange er in dieser Convention auf die minderjährige Person aufpasst.
Sobald die Eltern und die Aufsichtsperson einen "Vertrag" (Einverständniserklärung) entworfen haben und akzeptiert haben, dürfe dem Veranstalter und der Aufsichtsperson nichts passieren.

"Falls meinem Sohn/meiner Tochter etwas passieren sollte, entfallen die Schadenszahlungen von der Aufsichtsperson XY und der Orga XCX. Die Haftung übernehmen dann die Eltern selber von Person XY."""""

Wenn die Person auf die aufgepasst wird einen bleibenen Schaden erhält (sagen wir mal 1 Finger weniger), kommt die Haftpflichtversicherung in Frage plus die Eltern eben.

Soetwas passiert wenn alles gut geklärt wurde.
Ansonsten teile ich teilweise eure Meinung, da ich Organisator von Shary sade bin und auch solche Probleme abbekommen kann (ebenso wie mitorganisatoren)


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Karl am 06.09.2006 - 00:03.
Beitrag vom 06.09.2006 - 00:00
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Fredo ist offline Fredo  
5638 Beiträge - JackassLarper
Fredo`s alternatives Ego
Zitat
Wozu dann Einverständniserklärungen + Aufsichtsperson?



Um einen mitzahlenden Puffer zu erhalten und etwas Rechtssicherheit.

Willenserklärungen wie die von dir beschriebenen können Angefochten und damit vor Gericht nichtig gemacht werden. Oder ihre formolierung läst lücken offen. Und es bleit trotzdem so das man bei einer Aufsichtspflichtsverletzung angeschissen ist. Und wenn die Eltern nix tun dann die Versicherungen... (dies ist dann meist auch der Punkt wo die Eltern anfangen zu schwanken)

Eine Orga muss eben immer ein auf die betroffene Person haben. Nehmen wir einmal an der 14 Jährige trinkt Alkohol. Damit liegt ein Gesetzesverstoss vor. Und wenn dann noch was passiet entscheidet der Richter über die wirksamkeit der Erklärung der Eltern in diesem Falle...

es wird eben Rechtlich schwierig...
deswegen begrenzen Orgas ja auch teilweise ihr Kontingent an
Minderjährigen... nicht da ihnen nacher ein strick daraus gedreht wird
das zuwenig Aufsichtsberechtigte anwesend waren...



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Psst, ich ignoriere Sandmännchenzwinkern
Beitrag vom 06.09.2006 - 00:13
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Gast Karl  
Gast
Achso....ok...
danke für die Aufklärung
Beitrag vom 06.09.2006 - 00:15
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Andy ist offline Andy  
RE:
2270 Beiträge - Qualitätslarper
Andy`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Karl

Wozu dann Einverständniserklärungen + Aufsichtsperson?



Damit der Veranstalter ruhig schlafen kann, und im Falle eines Rechtsstreits wenigstens irgendwas vorzuweisen hat.

Aber nüchtern betrachtet, ist ein solcher Wisch nicht viel mehr wert als das Papier auf dem er geschrieben wurde.

Zitat
Nagut. Damit jemand die Aufsicht von einer Person übernimmt,sollte er die Eltern bzw die Person selber auf die er aufpasst gut kennen und Regeln festlegen solange er in dieser Convention auf die minderjährige Person aufpasst.



OK, wie wäre es damit:

Die Aufsichtsperson rennt dem Minderjährigen den ganzen Con lang 24 Stunden am Tag hinterher, und hält den Minderjährigen aus allen möglicherweise gefährlichen Situationen (Kämpfe, Nachtwanderungen, um 22h ins Bett, ...) heraus und wacht akribisch über die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften. Habe ich als Veranstalter oder irgend einer meiner Erfüllungsgehilfen (=SL) den Eindruck, daß die Sache nicht zu meiner Zufriedenheit läuft, fliegen beide sofort vom Con.

Zitat
Sobald die Eltern und die Aufsichtsperson einen "Vertrag" (Einverständniserklärung) entworfen haben und akzeptiert haben, dürfe dem Veranstalter und der Aufsichtsperson nichts passieren.

"Falls meinem Sohn/meiner Tochter etwas passieren sollte, entfallen die Schadenszahlungen von der Aufsichtsperson XY und der Orga XCX. Die Haftung übernehmen dann die Eltern selber von Person XY."""""



Das Problem ist, daß die Aufsichtspflicht nicht so einfach delegiert werden kann.

Und ein Vertrag kann auch im Nachhinein noch angefochten werden, bzw. aufgrund irgendwelcher Verstöße gegen geltendes Recht unwirksam sein.

Warum glaubst Du, müssen z.B. Gruppenleiter auf Jugendfreizeiten einen Lehrgang besuchen, bevor sie die Aufsichtspflicht übertragen bekommen können?

Zitat
Wenn die Person auf die aufgepasst wird einen bleibenen Schaden erhält (sagen wir mal 1 Finger weniger), kommt die Haftpflichtversicherung in Frage plus die Eltern eben.



Richtig: Dann kommt die Veranstalterhaftpflicht des Veranstalters (so er denn eine hat, die Privathaftpflicht zahlt da keinen Pfennig), und fragt den Veranstalter ganz nett: Warum sollen wir dafür zahlen, daß Du in einen Minderjährigen auf Deiner Veranstaltung nicht ausreichend aus Gefahrensituationen herausgehalten hast?

Dann bekommt man im schlimmsten Falle ein Rechtsgutachten um die Ohren geknallt, das belegt, daß man grob fahrlässig gehandelt hat, und muß das dann erst einmal entkräften. Sonst kann man nämlcih jegliche Schadensregulierung durch irgendeine Versicherung auf der Stelle vergessen.

Und wenn Du dann richtiges Pech hast, verklagt Dich die Krankenversicherung des minderjährigen "Opfers" noch auf Bezahlung der Arzt- und Krankenhausrechnungen, weil du ja erwiesenermaßen und rechtskräftig grob fahrlässig gehandelt hast, und der die Rechnungen nicht aufgelaufen wären, hättest Du angemessen und verantwortungsvoll gehandelt.

Schönen Dank auch.

Und das vielleicht nur, weil irgendein besoffener/bekiffter/... minderjähriger Spinner meinte, auf dem Fensterbrett stehend auf den Hof raus zu pinkeln, dann das Gleichgewicht verlor und aus dem Fenster im 2. Stock fiel.

Mag sich jetzt konstruiert anhören, ist aber einem Kollegen von mir beid er Bundewehr passiert...

Zitat
Ansonsten teile ich teilweise eure Meinung, da ich Organisator von Shary sade bin und auch solche Probleme abbekommen kann (ebenso wie mitorganisatoren)



Nein kannst Du nicht, zumindest noch nicht.

Denn bis zu Deiner Volljährigkeit sind erst einmal alle Rechtsgeschäfte Deinerseits (bzw. die Meisten; für Ausnahmen siehe z.B. §110 BGB), die Dir nicht ausschließlich rechtliche Vorteile bringen, schwebend unwirksam, solange Deine Erziehungsberechtigten dem Rechtsgeschäft nicht zustimmen.

Gruß
ANDY

*wie war das mit Nuhr?*

EDIT:

Was viele Minderjährige gern verdrängen: Volljährig ist man mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres - Ende!

17 Jahre, 364 Tage und 23 Stunden sind nicht volljährig!



Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Andy am 06.09.2006 - 00:38.
Beitrag vom 06.09.2006 - 00:32
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Gast Karl  
Gast
Infos wurden aufgesogen und gespeichert.
Zum Thema Volljährigkeit: ab 18 weiß jeder. Wenns cons für jüngere gibt, gut.
Zum Thema Spruch von Dieter Nuhr: Kennst du es wegen solchen Sprüchen bald mal ignoriert zu werden?
Mensch Junge, Unwissenheit ist da um belehrt zu werden. Wenn der Mensch von geburt an alles wüsste, wäre die Schule überflüssig.


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Karl am 06.09.2006 - 00:42.
Beitrag vom 06.09.2006 - 00:40
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Fredo ist offline Fredo  
5638 Beiträge - JackassLarper
Fredo`s alternatives Ego
Zitat
Was viele Minderjährige gern verdrängen: Volljährig ist man mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres - Ende!



ja, aber das änder nix drann... die meisten rechnen falsch...
mit ihrem 18ten geburdstag haben sie die volljährigkeit...
da nur in ganzen tagen gerechnet wird...
und wenn man geboren wird das 1te lebensjahr anfängt und nicht das 0te...



Edit: für die die es interressiert....BGB §2 in verbindung mit §187 II 2.



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Psst, ich ignoriere Sandmännchenzwinkern


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Torben || Fredo am 06.09.2006 - 00:52.
Beitrag vom 06.09.2006 - 00:46
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Andy ist offline Andy  
2270 Beiträge - Qualitätslarper
Andy`s alternatives Ego
Lieber Robert,

der Ton macht die Musik.

Wenn mich ein Minderjähriger fragt: "Warum darf ich nicht auf Con? Was sind denn da eigentlich die rechtlichen Bedenken?" Dann erkläre ich ihm das so gut ich kann, wenn ich denn Zeit und Lust dazu habe. Meine ich, mich nicht genug auszukennen, dann verweise ich ihn an Jemanden, der sich damit auskennt; bei Rechtfragen wohl meinen Lieblingsrechtsanwalt.

Das ist nämlich das Gute daran, wenn man etwas Älter ist: Nicht alle Freunde aus Schulzeiten sind, wie man selbst, Dauerstudent, und haben so bereits erfolgreich diplomiert, promoviert, sind mittlerweile Ärzte oder eben Rechtsanwälte.

Stellt allerdings Jemand einfach eine ebenso kühne wie falsche These als Wahrheit dar, und weiß ich es besser, dann wird er von mir (so ich denn Zeit und Lust dazu habe) berichtigt und bekommt ggfs. auch den Nuhr oder den Gelbe-Seiten-Slogan um die Ohren gehauen - unabhängig vom Alter.

Die Tatsache, daß der Ersteller des ebenso kühnen wie falschen Postulats kaum etwas mehr als halb so alt ist wie ich, führt bei mir entgegen landläufiger Meinung nicht notwendigerweise zu einer höheren Wertschätzung seiner Ansichten.

MfGANDY


@Torben:
Ich kapier, glaube ich, gerade nicht, worauf Du hinauswillstzwinkern

Genau das sage ich ja: habe ich am 05.06. meinen 18.Geburtstag, bin ich am 04.06. um 23:58 noch nicht volljährig.


Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zuletzt von Andy am 06.09.2006 - 01:07.
Beitrag vom 06.09.2006 - 01:00
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Siegbert ist offline Siegbert  
3603 Beiträge - JackassLarper
Siegbert`s alternatives Ego
Ich mach selbst hin udn wieder Orga, selten aber oft genug, und glaubt mir, wenn da auch nur was so aussieht, als könnte es schiefgehen, wenn ein Minderjähriger beteiligt ist, schwitzt man Blut udn Wasser. Jedes Elternteil kann im Nachhinein immer behaupten, sie seien sich über die wirkliche Natur der Veranstaltung nciht im Klaren egwesen, als sie das Einverständnis erteilten udn zack! ist man auf deutsch gesagt in den Arsch gekniffen. Selbst bei 16-Jährigen sit das durchaus heikel, allerdings hat man da zumindest immer noch ne Chance. Unter 16: no way auf nem normalen COn. AUf nem Ambiente-Con, wenn die Eltern selbst dabei sind, ist das weniger nen Problem, ansonsten halte ich ich meinen Orga-Hintern lieber sauber aus der Schussbahn irgendwelcher Rechtsrisiken.

Gregor

PS: Wenn cihs chon im normalen Alltag keinen Bock habe, mit mit 14-jährigen Kiddies zu beschäftigen, warum sollte ich sie dann in einem von mir geschätzten Hobby haben wollen?





Offizieller chronischer Nörgler in diesem Forum, daher: if I already stand convicted, why shouldn`t I commit the crime?
Beitrag vom 06.09.2006 - 01:02
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