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2359 Beiträge - Qualitätslarper
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Irgendwie lese ich immer wieder in Agb sowas wie:
"der Konsum von hartem Alkohol und Drogen ist verboten und führt zum ausschluss der Veranstaltung"
Ich frage mich was diese Klausel soll. Meiner Meinung dient sie nur dafür, dass Orgas zu betrunkene Leute der Veranstaltung verweisen können. Da der Konsm von illegalisierten Drogen in der Brd eh verboten ist, ist der 2. Punkt auch quatsch.
Ich sehe eigentlich auf jeder Veranstaltung Leute die harten alkohol trinken.
Ich will nicht das eine Diskussion über kämpfen in betrunkenem Zustand losbricht.
Ich frage mich nur was ein allgemeines Verbot soll?
wir haben die Klausel so bei uns drin und ich finde das reicht vollkommen.Zitat 5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. |
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Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes
dubistdeutschland |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Duncan am 12.09.2007 - 11:47.
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Beitrag vom 12.09.2007 - 11:46 |
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