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| 222 Beiträge - Hardcore-Larper
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Wenn Du die Aufsichtspflicht für eine minderjährige Person (17 Jahre und 364 Tage sind nicht volljährig) innehast, solltest Du Diese aus reinem Selbstschutz an der kurzen Leine führen.
Denn WENN etwas passiert, wird jede Versicherung erstmal nachforschen, ob hier nicht eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag. In diesem Falle hättest DU nämlich grobfahrlässig gehandelt und die Versicherung bräuchte nicht zu zahlen.
Als Veranstalter habe ich mich nach langem Überlegen dazu entschlossen, keine Minderjährigen auf meinen Cons mehr zuzulassen.In der Vergangenheit habe ich auf meinen Cons immer eine Erklärung in folgendem Stil von den Eltern und der Aufsichtsperson gefordert:
Name des/der Erziehungsberechtigten:
Name des Kindes:
Name der Aufsichtsperson:
Erklärung des/der Erziehungsberechtigten
Hiermit erkläre ich als Erziehungsberechtigte[r], daß ich mich über die besonderen Risiken und die allgemeine Situation auf Liverollenspiel-Veranstaltungen (Nachtwanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.) informiert habe. Ich bin ausdrücklich mit der Teilnahme meines Kindes an der Liverollenspiel-Veranstaltung "[Name des Cons]" einverstanden, und übertrage der o.g. Aufsichtsperson für die Dauer vom [erster Tag] bis zum [letzter Tag] die Aufsichtspflicht über mein Kind. Gleichzeitig entbinde ich den Veranstalter ausdrücklich von seiner Aufsichtspflicht.
Ort/Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Erklärung der Aufsichtsperson
Hiermit erkläre ich, daß ich zu Beginn der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben werde. Ich bin mir der besonderen Risiken und der allgemeinen Situation auf Liverollenspiel-Verantaltungen (Nachtwanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.) bewußt, und übernehme auf der Liverollenspiel-Veranstaltung "[Name des Cons]" vom [erster Tag] bis zum [letzter Tag] die Aufsichtspflicht über die oben genannte, minderjährige Person.
Ort/Datum Unterschrift der Aufsichtsperson
Gruß
ANDY
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Octavian am 04.04.2005 - 17:57.
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| Beitrag vom 04.04.2005 - 17:57 |
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