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Volle Kanne Off Topic: Bundesverfassungsgericht watscht den Überwachungsstaat ab |
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...und schafft ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen:
Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht
Ich geh mich jetzt betrinken oder so
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Beitrag vom 27.02.2008 - 22:40 |
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1279 Beiträge - Qualitätslarper
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Nett zu beobachten war, wie sich alle als Sieger gaben.
Schäuble äußerte sich zufrieden, da ja im Großen und Ganzen seinem Ansinnen gefolgt worden wäre... (er bei der Tagesschau oder so)
Na, ja...
Die zwei für mich wichtigen Aussagen sind:
1. Behörden dürfen auf Computer zugreifen (wollte Schäuble)
2. Dies darf nur mit richterlicher Genehmigung geschehen - wie bei einer "normalen" Hausdurchsuchung auch (das war nicht in Schäubles Wunschliste)
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Gründer der "A-Truppe" (erstmals bekannt als "die 3 As - Alf, Angus, Avoron")
Einer der glorreichen sieben Lichtbringer (SWC 9)
www.aschenfall.de |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Avoron Aschenfall am 28.02.2008 - 01:51.
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Beitrag vom 28.02.2008 - 01:50 |
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2270 Beiträge - Qualitätslarper
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Na wichtig ist vor Allem, daß das Gericht der breiten Anwendung der Onlinedurchsuchung einen Riegel vorgeschoben hat.
So müssen wirklich konkrete Verdachtsmomente einer überaus schweren Straftat gegen eine bestimmte Person bestehen.
Schäuble&Co. wollten das Ding ja gerne auch gegen die sog. Gefährder einsetzen. Also gegen Leute, bei denen gewisse Verhaltensweisen darauf hindeuten, daß sie irgendwann mal straffällig werden könnten.
Und das kommt jetzt nicht
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Beitrag vom 28.02.2008 - 03:12 |
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also, ob so eine Onlinedurchsuchung überhaupt geklappt hätte, steht ja auch auf einem anderen Blatt. Rein technisch gesehen.
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I'm back! |
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Beitrag vom 28.02.2008 - 08:45 |
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5638 Beiträge - JackassLarper
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Wieso abgewatscht???
Die haben doch genau gekriegt was sie am Anfang haben wollten.
In fällen wo das Leben einer Person oder die Integrität des Staates bedroht ist, darf eine Onlinedurchsuchung stattfinden. OK darfür bedarf es eines Richterlichen Entschlusses, aber den brauch man (wenn keine Außerordentlichen Gründe vorliegen) auch bei einer normalen Durchsuchung.
Sie haben also genau das gekriegt was zu erwarten war.
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Mein Photo-Blog = www.RAW-Shooter.de
www.danieldroll.de
www.llordd.com
Psst, ich ignoriere Sandmännchen |
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Beitrag vom 28.02.2008 - 11:15 |
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Und leider sind die Richter so überlastet, dass sie auch mal sowas einfach durchwinken...
Aber wie gesagt, soooooo leicht ist eine Onlinedurchsuchung auch nicht.
Bei Andy findet man sicher streng geheime Zauberformeln und den ultimativen Beweis, dass er finanziellen Support von Brian bekommt.
Ich hab Euch alle durchschaut!
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I'm back! |
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Beitrag vom 28.02.2008 - 11:39 |
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Zitat Original geschrieben von Fredo
Wieso abgewatscht???
Die haben doch genau gekriegt was sie am Anfang haben wollten.
In fällen wo das Leben einer Person oder die Integrität des Staates bedroht ist, darf eine Onlinedurchsuchung stattfinden.^ |
Richtig!
Und zwar nur dort. Es gibt keine Ausnahmefälle, keine "Gefahr im Verzug", wo man auf den Richtervorbehalt (der in der Tat nicht viel Wert ist) verzichten könnte.
Weiterhin müssen! konkrete Hinweise gegen eine bestimmte Person vorliegen, daß diese in Kürze ein solches Delikt plant.
Der Clou ist nun, daß die Onlinedurchsuchung ja u.A. zu dem Zweck eingeführt werden sollte, solche Hinweise überhaupt erst zu finden.
Es reicht jetzt eben nicht, mal eben ein 129a-Verfahren gegen Dich aufzumachen, und dann neben Hausdurchsuchung und TKÜV auch durch eine Onlinedurchsuchung zu versuchen, den Verdacht zu konkretisieren.
Sondern die Beweislage muß bereits erhärtet sein und das geplante Kapitalverbrechen unmittelbar oder zumindest kurzfristig bevorstehen.
Solche Beschränkungen und Auflagen gibt es für keine andere Ermittlungsmaßnahme. Eine Wohnungsdurchsuchung oder eine TKÜV gibts heutzutage an allen Orten.
O-Ton eines mir bekannten Kriminalpolizisten: "Egal was es ist, ich besorg mir nen Durchsuchungsbeschluss und nehme ihm erstmal den Computer weg!"
Und diese Auflagen machen die Onlinedurchsuchung in den meisten Fällen uninteressant für die Ermittlungsbehörden.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Andy am 28.02.2008 - 12:15.
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Beitrag vom 28.02.2008 - 12:11 |
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Zitat Original geschrieben von Andy
Und zwar nur dort. Es gibt keine Ausnahmefälle, keine "Gefahr im Verzug", wo man auf den Richtervorbehalt (der in der Tat nicht viel Wert ist) verzichten könnte. |
Also in der Pressemitteilung des BVG steht nichts über G.i.V., also auch nicht, dass sie nicht möglich ist. Oder habe ich das überlesen?
Wenn es wirklich wie eine normale Wohnungsdurchsuchung gewertet wird, wird es auch die Möglichkeit des Handelns bei G.i.V. geben, so das der Richter seine Zustimmung später geben muss/sollte oder die Maßnahme halt für Rechtswidrig erklärt.
Online-Durchsuchungen sind ein schwieriges Thema, einerseits muss der Staat ja auch auf moderne Medien zugreifen können um sich selbst und auch seine Einwohner zu schützen, andererseits geht dieser Terror-Wahn schon etwas weit. Auf jdf begrüße ich das BVG-Urteil!
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Beitrag vom 28.02.2008 - 12:54 |
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um jetzt nicht noch einen Thread zu eröffnen.
Irgendwie wird das Studivz immer merkwürdiger, ein Kumpel will mich zu ner neuen Gruppe einladen und Peng! eine Meldung, ich muss mich in "Meinvz" eintragen...
Und JA, ich bin mir durchaus der diversen dubiosen Machenschaften dieser Seite bewusst und ich hege langsam Zweifel, dass ich da noch lange drin sein werde...
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I'm back! |
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Beitrag vom 28.02.2008 - 19:50 |
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