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| 2297 Beiträge - Qualitätslarper
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Es ist ebenso eine Urbanlegend, dass AGBs keinerlei Bestand vor Gericht haben.
Wer sich ausdrücklich das Hausrecht für seine Veranstaltungen vorbehält, der hat es auch usw.
Eine Unterschrift unter den AGBs wird ja meist mit dem Hinweis, dass man ALLES gelesen UND verstanden hat. Vielleicht wird mit den AGBs auch ein Zeitschriftenabo angeboten oder man verpflichtet sich zum Kauf von 10 Dosen Katzenfutter.
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| I'm back! |
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| Beitrag vom 16.09.2009 - 19:41 |
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