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2322 Beiträge - Qualitätslarper
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Folgendes habe ich in einem anderen Forum gefunden:
Zitat Aufbauten, die für einen Puplikumsverker erstellt werden, dürfen nur von Fachpersonal erstellt werden z.B. ein Holzturm nur von einem Zimmerermeister. Teilweise müssten diese noch vom TÜV(DEKRA), der Feuerwehr, dem zuständigen Bauamt etc. abgenommen werden z.B. Dungeon vergleichbar mit Geisterbahn auf dem Rummel. Wir als Veranstalter bewegen uns da also auf ganz dünnem Eis. Denn sollte wirklich mal was wirklich schlimmes passieren, z.B. der Dungeon fängt Feuer und es verbrennen alle Spieler darin, dann kommt die Staatsanwaltschaft und will die Abnahmen von allem sehen... KNAST. Die Veranstalterhaftpflicht haftet dafür wenn durch geringe Versäumnisse des Veranstalters jemand zu Schaden kommt z.B. jemand atmet zu viel Nebel, aus ’ner bestimmungsgemäß verwendeten und abgenommenen(Allgemeine Betriebserlaubnis für Deutschland) Nebelmaschine ein. Dann haftet die Versicherung. Schon bei nicht gestreuten Wegen wird es, so viel ich weiß problematisch. |
Ich stell das mal so in den Raum, da ich selber überhaupt keine Ahnung davon habe.
Aber irgendwie, hat mir das zu denken gegeben und für mich hört sich das subjektiv gesehen richtig an.
Okay, mit den Aufbauten vom Fachmann, ist vielleicht nicht so die Hürde. In mancher Orga sitzt bestimmt ein entsprechender Handwerker... aber die TÜV-Abnahme...??
... ich meine dies ist Deutschland, da braucht man für jeden Mist irgendeine Genehmigung, Abnahme, Erklärung, etc, etc.
Weiß da irgendjemand was näheres oder genaueres ?
Müssten theoretisch alle selber gebauten Sachen vom TÜV abgenommen sein oder eine ABE haben?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Brian am 15.01.2008 - 13:16.
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Beitrag vom 15.01.2008 - 13:15 |
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2297 Beiträge - Qualitätslarper
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Ja, in D wird alles irgendwie reguliert. Man darf ja nichtmal eine Terasse erweitern ohne ein Gutachten.
Aber mehr als gefährliches Halbwissen wirst Du in Foren nicht finden. Allein der im Zitat erwähnte Zimmerermeister... Meisterzwang gibt es nicht mehr und noch immer denken die meisten, nur einer mit Meistertitel dürfe ne Backstube aufmachen.
Das kann nur ein spezialisierter Jurist einigermaßen korrekt beantworten.
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I'm back! |
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Beitrag vom 15.01.2008 - 13:38 |
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3041 Beiträge - JackassLarper
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Hmm, in welchem Zusammenhang interessiert Dich das denn?
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Beitrag vom 15.01.2008 - 14:09 |
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5638 Beiträge - JackassLarper
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Hab auch absolut kein Ahnung, aber...
... bei den meisten Dungons wird der Tüv nix zum überprüfen finden. Der Tüv führt eine technische Sicherheitskontrolle durch.
Der Vergleich Dungon = Geisterbahn hinkt also.
Und wieso sollte das Bauamt dafür zuständig sein? Es bleibt in der Regel nix lange stehen?
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Mein Photo-Blog = www.RAW-Shooter.de
www.danieldroll.de
www.llordd.com
Psst, ich ignoriere Sandmännchen |
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Beitrag vom 15.01.2008 - 14:23 |
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235 Beiträge - Hardcore-Larper
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Erweitern wir mal das GHW um den Begriff "Fahrende oder fliegende Bauten"
Gibts da nicht ne entsprechende Regelung/Formulierung? Gibts hier keinen, der nen Bekannten beim Bauamt hat?
Für mich ist das auch wichtig zu wissen, da ich mich um die Genehmigungen für das Schiff auf dem DF/CoM kümmern muss. Also hakt doch bitte mal nach, bevor ich da beim Amt in ein Bienennest steche. Dankö.
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Beitrag vom 15.01.2008 - 15:49 |
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2322 Beiträge - Qualitätslarper
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Hmm, als ich den obigen Beitrag in dem anderen Forum gelesen habe, musste ich ganz unwillkürlich ans CoM denken und an die Palisaden die da so um die Lager gebaut werden. Mich wundert immer, dass da irgendwie noch nix passiert ist. Für mich sehen die Dinger oftmals gefährlich und nicht sehr sicher aus.
Dann fiel mir aber ein... die werden ja von den Spielern selbst gebaut, also ist wohl jeder selber Schuld, wenn ihm da beim rumturnen was passiert.
Dann dachte ich ähnlich wie Daniel... TÜV... der macht ja wohl nur irgendwie so technische und so (man beachte meine schwammige Formulierung, weil ich’s nicht genau weiß)... für’ne Bauabnahme, ist das wohl nicht „Gebäudemäßig“ genug...
Aber bleiben wir mal bei dem Dungeon-Beispiel und dem Vergleich mit der Geisterbahn.
Leute haben Geld bezahlt um den Dungeon zu betreten, was wenn ich da jetzt irgendeine „mechanische Falle“ also irgendein Gimmick einbaue... dann müsste das doch echt per Definition ’ne Geisterbahn sein... oder ?
Bei Dungeon musste ich auch wieder ans CoM denken und da natürlich an den Drow-Dungeon... und bei dem Gedanken, dass der in Flammen stehen könnte während ich drin bin, lief es mir echt kalt den Rücken runter.
Aber bleiben wir mal bei technischen Dingen... letztens war ich auf CON, wo die Orga ein Katapult und zwei große Ballisten gebaut hat... was nun, wenn sich da einer aufregt, weil ihn so Ding getroffen hat.
Oder wenn ich als theoretische Orga den Gedanken hätte 10 NSC mit Armbürsten auszurüsten und bastele die Dinger selber...
Worauf ich hinaus will... gibt es da irgendeine „Bagatellgrenze“ oder sowas... oder kann mich theoretisch jeder vor Gericht zerren, weil ich eine Armbrust für’n NSC gebastelt habe und dieser NSC damit einen Spieler trifft und der sich nun fürchterlich aufregt... aus was für Gründen auch immer...
Oder was ist denn mit Waffen so im Allgemeinen... viele Orgas basteln ja auch Waffen für die NSC...
Ich komme da deswegen darauf, weil ich mir vorher darüber irgendwie nie Gedanken gemacht habe...
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Beitrag vom 15.01.2008 - 15:50 |
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1287 Beiträge - Qualitätslarper
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Also vorstellen könnte ich mir das schon - Versicherung im allgemeinen ist ja schon eine ernstzunehmende Sache bei Veranstaltern... Geht was schief überprüft die Versicherung den Sicherheitsstandard/Sicherheitsvorkehrungen und was eigentlich schief gelaufen ist.. wie man sich da bestmöglich absichern kann , wre tatsächlich mal interessant!
Was ich nur weiß, ist dass bestimmte Dinge auf jeden Fall beim Ordnungsamt gemeldet sein sollten - wie zum Beispiel Lagerfeuer.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Lenora am 15.01.2008 - 16:05.
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Beitrag vom 15.01.2008 - 16:04 |
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2322 Beiträge - Qualitätslarper
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@ Nicole
Versicherung an sich ist nicht das Problem. Du kannst Dich gegen alles versichern was Du willst, jeder Versicherungsvertrag ist theorethisch frei vereinbar.
Das Problem ist nur, was kostet das ?
Deswegen wäre ein Standard Produkt schön, dass möglichst viele der auf LARP möglichen Risiken abdeckt...
... aber welches... ?
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Beitrag vom 15.01.2008 - 16:47 |
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1279 Beiträge - Qualitätslarper
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Zum Thema Belagerungswaffen erinnere ich mich an eine Doku, wo sie so ein Mittelalterding nachbegaut haben, um mal zu testen, was es kann. Und das war problematisch, weil da das Waffengesetz wohl griff. Aber mehr weiß ichda jetzt auch nicht.
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Gründer der "A-Truppe" (erstmals bekannt als "die 3 As - Alf, Angus, Avoron")
Einer der glorreichen sieben Lichtbringer (SWC 9)
www.aschenfall.de |
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Beitrag vom 15.01.2008 - 18:06 |
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1398 Beiträge - Qualitätslarper
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Hi, was das Thema Versicherungen betrifft, da hatte ich mich mal reingearbeitet, um ein paar interessante Schlussfolgerungen zu ziehen.
War auch in irgendnem Forum schon mal Thema, war das nicht hier?
Ich habe nur von einer Versicherung gehoert, die man definitiv kriegt: die Veranstalter-Haftpflicht von Leuengold.
Wie deren Leistungen aussehen, weiss ich nicht, weil ich denen nichts zu tun haben will (persoenlich).
Fuer jede Versicherung sonst ist jedes Larp einfach mit zu schlecht kalkulierbaren Risiken verbunden, als dass man eine bekaeme. Das geht nur ueber Vitamin-B. (Wie bei Leuengold das vermutlich ebenfalls der Fall ist.)
Deswegen wuerde ich mir als Veranstalter jede Police genau ansehen, und praezise erklaeren lassen, was gemeint ist.
Ich habe mich damals hingesetzt, und einem Veranstalter gezeigt, dass eine Formulierung nicht gemeint war, wie Otto-Normal-Verbraucher das liest, weil Versicherungsjargon Besonderheiten hat. Die dachten, all ihre Veranstaltungen waeren mit abgedeckt, darunter auch ihre regelmaessigen Cons. Das habe ich auch erst bemerkt, als ich den Knackpunkt zum dritten Mal durchgelesen habe.
Aufgefallen ist es mir nur am Preis, weshalb ich nach dem Haken erst gesucht habe.
Wie gesagt, jeder Normalo haette bei der Police auch gedacht, dass die Cons versichert waeren.
Seitdem bin ich misstrauisch bei guenstigen Veranstalterhaftpflicht fuer Larps.
Und seitdem hat dieser Veranstalter auch ihre AGBs geaendert, dass sie bei jedem Teilnehmer eine Privat-HP erwarten.
Rein rechtlich gesehen ist jedes Larp ein Risiko, wer sich da lueckenlos absichern kann, kann sich gluecklich schaetzen ...
Auf dem CoM zB gab es die Geruechte, wer auf die Buehne will, muesse erst Papierkram erfuellen und so ...
Fuer die Lagerpalisaden gilt auch Abnahmepflicht (afaik).
Aber ob das alles rechtlich hinreichend ist?
Ich denke eher, das sind Massnahmen des GMV, damit gar nicht erst jemand nen Unfall hat, der so schwer ist, dass erhebliche Regressforderungen auftreten.
Man liest sich ... Sascha/Arve
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damals, als wir noch unsterblich waren ... |
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Beitrag vom 15.01.2008 - 18:59 |
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Ein Anruf bei einer Anwalthotline oder das Gespräch mit einem Anwalt persönliche könnte die Frage beantworten. U.u. wirst Du dazu im Juraforum antworten finden. Anstonsten gebe ich Elrox recht, dass Du sonst überwiegend auf gefährliches Halbwissen und unwahrheiten stoßen wirst:
Die ganze Veranstaltung von Cons bewegt sich eh in einem Graubereich bedenkt man Dinge wie:
- Geschäft und AGB ohne Gewerbe (oder Verein)
- Ausschank von Alkohol
- Die erwähnten Haftungsfragen
- Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
- AGB randvoll mit Abmahngründen
- Abspielen von Musik ohne Zahlung an die GEMA (ja leider hab ich auch schonmal eine Taverne erlebt, wo ein CD Spieler im Hintergrund lief)
- Rundfunkgebühren für das bereithalten eines "Rundfunkgeräts" auf dem Congelände.
- Veröffentlichen von Fotos und Bilder vom Con, durch den Betreiber und druch anwesende.
- Umweltschutz und Umweltverschmutzung
- etc.
Bei der Haftungssache muss ja nichtmal ein Spieler klagewütig sein. Jeder der schonmal einen Unfall mit Einlieferung ins Krankenhaus wird wohl den Fragebogen der Krankenversicherung kennen, wo nach dem Ort und den Hergang gefragt wird. Auf diesem Zettel steht auch explizit drauf, dass die Angaben dafür verwendet werden, um zu überprüfen ob nicht jemand anderes für die Haftung zuständig ist.
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Ich pausiere auf unbestimmte Zeit. |
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Beitrag vom 15.01.2008 - 19:13 |
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3041 Beiträge - JackassLarper
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Zitat Auf dem CoM zB gab es die Geruechte, wer auf die Buehne will, muesse erst Papierkram erfuellen und so ... |
Korrekt. Und vorher eine Sicherheitsbelehrung über sich ergehen lassen (nicht Stage-diven in Platte etc.) Selbiges bei den Palisaden.
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Beitrag vom 15.01.2008 - 20:35 |
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2297 Beiträge - Qualitätslarper
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wir haben eine Larp-Veranstalter-Haftpflichtversicherung über Beziehungen entwickeln lassen. Die kann auch jede normale Orga abschließen.
Ob die wirklich alles Notwendige versichert und was grundsätzlich nie versicherbar ist... keine Ahnung. Aber wer will, kann gerne mal die etwa 20 Seiten durchblättern.
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I'm back! |
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Beitrag vom 16.01.2008 - 01:20 |
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Zitat Original geschrieben von Elrox
wir haben eine Larp-Veranstalter-Haftpflichtversicherung über Beziehungen entwickeln lassen. |
Wie hoch sind eigentlich die durchschnittlichen Kosten für die Versicherung einer Con?
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Ich pausiere auf unbestimmte Zeit. |
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Beitrag vom 16.01.2008 - 10:08 |
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2322 Beiträge - Qualitätslarper
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stimmt gute Frage...
was kostet so eine Versicherung... mal als Frage an die erfahrenen Orgas hier im Forum...
wenn's z.B. 1000,-- sind, ist das bei 100 Spieler schon mal 10,-- mehr auf dem Conbeitrag... ohne dass der Spieler jetzt "eigentlich was von seinem Geld sieht"
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Beitrag vom 16.01.2008 - 11:28 |
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