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399 Beiträge - Alter Hase
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Habe nochmal die Wikipedia bemüht ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Guter_Glaube
Je nach Interpretation wäre der Hehler oder Dieb der Besitzer (nicht der Eigentümer). Wenn der Käufer nun im 'guten Glauben' das Teil erwirbt hat er ggf einen Anspruch das Teil zu behalten.
Ist natürlich doof da zum guten Glauben auch ein angemessener Preis gehört und dann könnte er sich auch eine vom Hersteller machen lassen ...
Aber ich bin kein Jurist, in sofern kann ich mich da auch irren. Unabhängig davon hätte ich solche Wertgegenstände zumindest ein wenig gesichert und sei es nur durch ein Stahlseil durch die Schnallen und Riemen ...
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Mitglied des Fünften Zirkels der Gilde des Wassers zu Liur
Adept der Logenvereinigung des Kampfes - Sektion Schwert und Schild
Meister der Theoretischen Magie der Universität zu Kreisheim |
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Beitrag vom 02.10.2008 - 20:25 |
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